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    Gesellschaftsvertragliches Recht auf Bestellung eines Geschäftsführers

    von Dr. Lukas Fantur | 25. Januar 2023

    Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH kann einem Gesellschafter das Recht einräumen, einen Geschäftsführer bestellen zu dürfen. Dieses Recht Entsendungs– oder Nominierungsrecht ausgestaltet sein. Worin liegt der Unterschied?

    Recht auf Bestellung des Geschäftsführers: Varianten

    Ein einem Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag eingeräumtes Recht auf Bestellung eines Geschäftsführers kann

    ausgestaltet sein.

    Geschäftsführer-Bestellung: Entsendungsrecht

    Bei einem Entsendungsrecht bedarf es zur wirksamen Bestellung einer Person zum Geschäftsführer zusätzlich zum Bestellungsakt des Berechtigten keiner weiteren Rechtsakte der anderen Gesellschafter.

    Geschäftsführer-Bestellung: Nominierungsrecht

    Beim Nominierungsrecht bedarf es hingegen noch der Beschlussfassung durch die Gesellschafter. Diese sind verpflichtet, für die nominierte Person zu stimmen, sofern nicht wichtige Gründe entgegenstehen.

    Recht auf Bestellung des Geschäftsführers: Auslegung um Zweifel

    Die gesellschaftsvertragliche Formulierung, bei der ein „Recht auf Bestellung“ eingeräumt wird, ist objektiv unklar. Im Zweifel ist (nur) von einem bloßen Nominierungsrecht auszugehen (vertretbare Auslegung der Vorinstanz).

    Quelle: OGH 18.11.2022, 6 Ob 42/22b

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