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    Gesellschafter-Konkurs: Aufgriffsrecht im Gesellschaftsvertrag?

    von Dr. Lukas Fantur | 9. Juli 2008

    Gesellschafter-Konkurs: Regelung im Gesellschaftsvertrag

    Viele GmbH-Gesellschaftsverträge sehen für den Fall, dass ein Gesellschafter in Konkurs geht, ein Aufgriffsrecht der übrigen Gesellschafter vor. Diese können demnach vom ausscheidenden Gesellschafter oder vom Masseverwalter die Abtretung des Geschäftsanteiles verlangen. Ob eine solche Regelung überhaupt erlaubt ist, ist strittig. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Beantwortung dieser Frage bisher offen gelassen.

    Für die Praxis ist diese unklare Rechtslage naturgemäß nicht befriedigend. Es würde den Gesetzgeber nur einen Halbsatz kosten, um eine Klarstellung herbeizuführen.

    Im letzten Anlassfall (Entscheidung vom 16.3.2007, 6 Ob 142/05h) konnte der Oberste Gerichtshof die Frage deshalb unentschieden lassen, weil die ensprechende Regelung schon aus einem anderen Grund – wegen der Beschränkung der Abfindung auf den Buchwert des Geschäftsanteiles – nichtig war.

    Abfindung zu Buchwert nichtig

    Der OGH verwies dabei auf die herrschende Ansicht in Österreich und Deutschland.  Eine Regelung in der Satzung einer Personengesellschaft oder einer GmbH ist demnach sittenwidrig, wenn sie den Entgeltanspruch eines Gesellschafters im Wesentlichen nur für den Fall seines durch Konkurseröffnung bedingten Ausscheidens, nicht aber in einem vergleichbaren Fall auf weniger als den Verkehrswert beschränkt.

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    Ein Kommentar zu “Gesellschafter-Konkurs: Aufgriffsrecht im Gesellschaftsvertrag?”

    1. Dr. Lukas Fantur meint:
      13. Februar 2009 um 17:48

      Fachliteratur dazu:

      Rüffler, Zweifelsfragen zu gesellschaftsvertraglichen Aufgriffsrechten für den Fall des Konkurses eines GmbH-Gesellschafters, Wirtschaftsrechtliche Blätter (wbl) 2008, 353

      Umlauft, Die Auswirkungen des Insolvenzrechts auf gesellschaftsvertragliche Aufgriffsrechte, Der Gesellschafter (GesRZ) 2009, 4

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