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    Dr. Lukas Fantur Rechtsanwalt in Wien
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  • Rechtsanwalt Wien Dr. Lukas Fantur

    Rechtsanwalt in Wien mit Spezialierung auf Gesellschafter-streit und Konflikte in Gesellschaften.

    Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschafts-recht.

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  • Jahresabschluss und Gewinnauszahlung bei Kommanditgesellschaft

    von Dr. Lukas Fantur | 30. März 2020

    Oberster Gerichtshof entscheidet zu Fragen des Bilanzgewinns bei einer Kommanditgesellschaft: Wie der Kommanditist seine Ansprüche durchsetzen kann.

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    Jahresabschluss: Keine Auswirkung unklarer Bilanzierungsfragen auf Offenlegungspflicht

    von Dr. Lukas Fantur | 15. Juni 2012

    Die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses sieht keine Ausnahmen für Fälle vor, in denen einzelne Bilanzposten mit Unsicherheit behaftet sind. Zur Fristwahrung reicht die Einreichung eines vorläufigen Jahresabschlusses aus.

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    Gesellschafterzuschüsse im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung

    von Dr. Lukas Fantur | 14. September 2010

    Gesellschafterzuschüsse im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung sind unter Umständen als Agio in die gebundene Kapitalrücklage einzustellen.

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    Wertminderung des GmbH-Vermögens zwischen Bilanzstichtag und Bilanzfeststellung

    von Dr. Lukas Fantur | 7. August 2009

    Jahresabschluss: Wertminderungen vor Feststellung

    Für den Fall, dass bei einer GmbH zwischen Bilanzstichtag und Feststellung des Jahresabschlusses

    Wertminderungen des Vermögensstandes auftreten, ist mit einer entsprechenden Kürzung des Bilanzgewinnes und einem Gewinnvortrag auf  Rechnung des laufenden Geschäftsjahres zu reagieren. Das regelt § 82 Abs 5 GmbH-Gesetz.

    Wertminderung durch Verlust stiller Reserven

    Unklar ist, ob diese Vorgehensweise auch dann geboten ist, wenn sich die Vermögensminderung nur in den stillen Reserven niederschlägt und damit nicht in der Bilanz.

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    Unmöglichkeit der Erfüllung der Offenlegungspflicht

    von Dr. Lukas Fantur | 4. August 2009

    Offenlegungspflicht – OGH-Entscheidung

    Zur Frage einer allfälligen Unmöglichkeit der Erfüllung der gesetzlichen Offenlegungspflicht bei Kapitalgesellschaften hat der Oberste Gerichtshof einige Äußerungen getroffen:

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    GmbH-Jahresabschluss

    von Dr. Lukas Fantur | 20. Juni 2008


    Jahresabschluss – Wann spätestens muss er vorliegen?

    Das Gesetz verpflichtet die Geschäftsführer, binnen einer Frist von 5 Monaten nach Ablauf des vorangegangenen Geschäftsjahres den um den Anhang erweiterten Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen (§ 222 Unternehmensgesetzbuch).

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