Jahresabschluss und Gewinnauszahlung bei Kommanditgesellschaft
von Dr. Lukas Fantur | 30. März 2020
Oberster Gerichtshof entscheidet zu Fragen des Bilanzgewinns bei einer Kommanditgesellschaft: Wie der Kommanditist seine Ansprüche durchsetzen kann.
Weiterlesen »Jahresabschluss: Keine Auswirkung unklarer Bilanzierungsfragen auf Offenlegungspflicht
von Dr. Lukas Fantur | 15. Juni 2012
Die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses sieht keine Ausnahmen für Fälle vor, in denen einzelne Bilanzposten mit Unsicherheit behaftet sind. Zur Fristwahrung reicht die Einreichung eines vorläufigen Jahresabschlusses aus.
Weiterlesen »Gesellschafterzuschüsse im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung
von Dr. Lukas Fantur | 14. September 2010
Gesellschafterzuschüsse im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung sind unter Umständen als Agio in die gebundene Kapitalrücklage einzustellen.
Weiterlesen »Wertminderung des GmbH-Vermögens zwischen Bilanzstichtag und Bilanzfeststellung
von Dr. Lukas Fantur | 7. August 2009
Jahresabschluss: Wertminderungen vor Feststellung
Für den Fall, dass bei einer GmbH zwischen Bilanzstichtag und Feststellung des Jahresabschlusses
- erhebliche und
- nicht bloß vorübergehende
Wertminderungen des Vermögensstandes auftreten, ist mit einer entsprechenden Kürzung des Bilanzgewinnes und einem Gewinnvortrag auf Rechnung des laufenden Geschäftsjahres zu reagieren. Das regelt § 82 Abs 5 GmbH-Gesetz.
Wertminderung durch Verlust stiller Reserven
Unklar ist, ob diese Vorgehensweise auch dann geboten ist, wenn sich die Vermögensminderung nur in den stillen Reserven niederschlägt und damit nicht in der Bilanz.
Weiterlesen »Unmöglichkeit der Erfüllung der Offenlegungspflicht
von Dr. Lukas Fantur | 4. August 2009
Offenlegungspflicht – OGH-Entscheidung
Zur Frage einer allfälligen Unmöglichkeit der Erfüllung der gesetzlichen Offenlegungspflicht bei Kapitalgesellschaften hat der Oberste Gerichtshof einige Äußerungen getroffen:
Weiterlesen »GmbH-Jahresabschluss
von Dr. Lukas Fantur | 20. Juni 2008
Jahresabschluss – Wann spätestens muss er vorliegen?
Das Gesetz verpflichtet die Geschäftsführer, binnen einer Frist von 5 Monaten nach Ablauf des vorangegangenen Geschäftsjahres den um den Anhang erweiterten Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen (§ 222 Unternehmensgesetzbuch).
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