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    Gesellschafterzuschüsse im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung

    von Dr. Lukas Fantur | 14. September 2010

    Gesellschafterzuschüsse im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung sind unter Umständen als Agio in die gebundene Kapitalrücklage einzustellen.

    Zu diesem Ergebnis kommen die Autoren Foglar-Deinhardstein/Trettnak in einem aktuellen Aufsatz. Dies gelte, wenn Investoren nicht nur

    •    im zeitlichen Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung, sondern
    •    auch mit sachlicher Verbindung zu dieser

    leisten.

    Freie Kapitalrücklage

    Um das Einstellen in die freie Kapitalrücklage zu ermöglichen, sei es hilfreich, schon im Beteiligungsvertrag mit den Investoren hinsichtlich der Gesellschafterzuschüsse

    •    Wartefristen festzulegen und
    •    Meilensteine zu definieren,

    bei deren Erreichung die Zuschüsse erst abgerufen werden dürfen, so die Autoren.

    Quelle: Foglar-Deinhardstein/Trettnak, Agio oder Gesellschafterzuschuss? Balanceakt bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Finanzierungsrunden in Beteiligungsverträgen, RdW 2010, 500

    Über mich

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit dem Gesellschaftsrecht.

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