Sie sind hier: » Home » Archive by category 'Jahresabschluss'


  • Der Autor:
    Dr. Lukas Fantur Rechtsanwalt in Wien
    Ich helfe Ihnen im Gesellschafterstreit, Ihre Rechte durchzusetzen. Als Gesellschafter, Geschäftsführer oder als Gesellschaft.

    Tel. 01/513 85 20


  • Rechtsanwalt Wien Dr. Lukas Fantur

    Rechtsanwalt in Wien mit Spezialierung auf Gesellschafter-streit und Konflikte in Gesellschaften.

    Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschafts-recht.

  • Kontaktieren Sie mich

  • Breitenfurter Straße 372B
    Stiege 5, 2. Stock, Büro 3
    1230 Wien - Österreich
    T: +43-1-513 85 20
    F: +43-1-513 85 20-20
    E: office [at] fantur [Punkt] at
    www.Fantur.at trend Auszeichnung TOP Anwalt GESELLSCHAFTSRECHT 2023
  • Gesellschaftsrecht Datenbanken




  • Jahresabschluss

    « Vorangehende Artikel

    Abtretung eines GmbH-Anteiles: Wem gehört der Bilanzgewinn?

    von Dr. Lukas Fantur | 4. April 2023

    Bilanzgewinn: Tritt ein GmbH-Gesellschafter seinen Geschäftsanteil ab, stellt sich die Frage, wem bis zum Stichtag der Abtretung der Bilanzgewinn gehört.

    Weiterlesen »

    Anfechtbarkeit des Jahresabschlusses wegen Verletzung des Bucheinsichtsrechts

    von Dr. Lukas Fantur | 2. April 2023

    Wird einem GmbH-Gesellschafter vor der Generalversammlung über die Bilanzfeststellung die Bucheinsicht verweigert, kann er den Jahresabschluss anfechten. Das hat der Oberste Gerichtshof  entschieden.

    Weiterlesen »

    Anfechtbarkeit des Jahresabschlusses wegen Verletzung des Bucheinsichtsrechts

    von Dr. Lukas Fantur | 24. Januar 2023

    Die Verweigerung der Einsicht in Geschäftsunterlagen rechtfertigt eine erfolgreiche Anfechtung des Gesellschafterbeschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden.

    Weiterlesen »

    Bilanzierung von Rückgewähransprüchen aus verbotener Einlagenrückgewähr

    von Dr. Lukas Fantur | 8. Mai 2021

    Wird gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstoßen, hat die Gesellschaft einen Rückgewähranspruch (§ 83 GmbHG, § 56 AktG). Wie ist mit solchen Rückgewähransprüchen bei der Bilanzierung umzugehen?

    Weiterlesen »

    Haftung des Abschlussprüfers bei Verletzung der Redepflicht

    von Dr. Lukas Fantur | 5. April 2021

    Der Abschlussprüfer ist zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung des Jahresabschlusses verpflichtet. Verletzt er diese Pflicht, so ist er der Gesellschaft zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet. Das bezieht sich auch auf die Redepflicht.

    Weiterlesen »

    Vorauszahlungen auf künftige Gewinne bei einer GmbH

    von Dr. Lukas Fantur | 2. Mai 2018

    Vorauszahlungen auf künftige Gewinne sind bei einer GmbH unzulässig. Sie verstoßen gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr. Dazu liegt nun eine Entscheidung des obersten Gerichtshofes vor.

    Weiterlesen »

    Offenlegung des Jahresabschlusses: Kontrollpflicht des Klienten gegenüber Steuerberater

    von Dr. Lukas Fantur | 22. September 2014

    Klienten müssen laut Obersten Gerichtshof ihren eigenen Steuerberater überwachen: Bei der Online-Einreichung des Jahresabschlusses haben die Organe der Gesellschaft zu kontrollieren, ob die Übermittlung auch tatsächlich zustande gekommen ist.

    Weiterlesen »

    Treuepflicht zur Nichtausschüttung des Bilanzgewinns

    von Dr. Lukas Fantur | 6. April 2013

    Oberster Gerichtshof: Für die Ausschüttung des Bilanzgewinnes zu stimmen kann im Einzelfall treuwidrig sein.

    Weiterlesen »

    Verjährung der Haftung des Abschlussprüfers gegenüber geschädigten Dritten

    von Dr. Lukas Fantur | 12. September 2012

    Abschussprüfer: Ansprüche aus der Haftung des Abschlussprüfers gegenüber geschädigten Dritten verjähren in 5 Jahren. Das wurde vom Obersten  Gerichtshof entschieden. Geklagt hatte ein Darlehensgeber, der sein Darlehen der Gesellschaft im Vertrauen auf die Richtigkeit der Bilanz gewährt hatte.

    Weiterlesen »

    Jahresabschluss: Keine Auswirkung unklarer Bilanzierungsfragen auf Offenlegungspflicht

    von Dr. Lukas Fantur | 15. Juni 2012

    Die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses sieht keine Ausnahmen für Fälle vor, in denen einzelne Bilanzposten mit Unsicherheit behaftet sind. Zur Fristwahrung reicht die Einreichung eines vorläufigen Jahresabschlusses aus.

    Weiterlesen » « Vorangehende Artikel