Abänderung von gesetzlichen Stimmverboten im GmbH-Gesellschaftsvertrag
von Dr. Lukas Fantur | 6. Juli 2010
Zur Frage, ob die gesetzlichen Stimmverbote bei der GmbH zwingend oder abänderbar (disponibel) sind, gab es bislang – soweit ersichtlich – keine Judikatur.
Nun gibt es dazu zumindest eine nebenbei getätigte Aussage (“obiter dictum”) des Obersten Gerichtshofs (geäußert in der Entscheidung OGH 19.03.2010, 6Ob169/09k (GES 2010, 77) nämlich:
Weiterlesen »Oberster Gerichtshof zu Stimmverboten von GmbH-Gesellschaftern
von Dr. Lukas Fantur | 12. Juni 2010
Stimmverbote bei der GmbH
In einer soeben zugänglich gewordenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) nimmt dieser zu Stimmverboten von Gesellschaftern einer GmbH Stellung.
Weiterlesen »Schriftlicher Gesellschafterbeschluss bei GmbH | Berechnung der Stimmen
von Dr. Lukas Fantur | 6. März 2009
Schriftlicher Gesellschafterbeschluss – Zulässigkeit
Eine Beschlussfassung im schriftlichen Weg bei der GmbH ist nur dann zulässig, wenn sämtliche Gesellschafter sich damit für einverstanden erklären.
Weiterlesen »Treuwidrige Stimmabgabe in GmbH-Generalversammlung
von Dr. Lukas Fantur | 12. Dezember 2008
Treuwidrige Stimmabgabe: Kein gesichterer Meinungsstand über Behandlung durch einen Versammlungsleiter
Weiterlesen »Stimmverbote bei Beschlüssen von GmbH-Gesellschaftern
von Dr. Lukas Fantur | 17. November 2008
Stimmverbot bei Richten in eigener Sache
Stimmverbot: Niemand soll Richter in eigener Sache sein. Diesem Grundprinzip folgt § 39 Abs 4 GmbH-Gesetz. Ein Gesellschafter hat bei verschiedenen Beschlussfassungen ein Stimmverbot:
Weiterlesen »Stimmverbote und GmbH-Konzern
von Dr. Lukas Fantur | 10. Juni 2008
Die Frage der Stimmverbote im GmbH-Recht, insbesondere der Tatbestand „Vornahme eines Rechtsgeschäftes mit einem Gesellschafter“ hat insbesondere in Konzernverhältnissen große Bedeutung.
Weiterlesen »Stimmverbot des Gesellschafter-Geschäftsführers, wenn es um Befreiung vom gesetzlichen Wettbewerbsverbot geht
von Dr. Lukas Fantur | 15. Februar 2007
GmbH-Geschäftsführer unterliegen von Gesetz wegen einem Wettbewerbsverbot. Ohne Einwilligung der Gesellschaft dürfen sie weder Geschäfte in deren Geschäftszweig für eigene oder fremde Rechnung machen, noch sich bei einer Gesellschaft des gleichen Geschäftszweiges als persönlich haftende Gesellschafter beteiligen oder eine Stelle im Vorstand oder Aufsichtsrat oder als Geschäftsführer bekleiden (§ 24 GmbHG).
Schon bisher war herrschende Auffassung, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Beschlussfassung über die Entbindung von diesem Wettbewerbsverbot nicht stimmberechtigt ist.
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