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    Dr. Lukas Fantur Rechtsanwalt in Wien


  • Rechtsanwalt Wien Dr. Lukas Fantur

    Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsgebieten GmbH-Recht und Gesellschafts- recht.


    Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschafts-recht.

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  • Abänderung von gesetzlichen Stimmverboten im GmbH-Gesellschaftsvertrag

    von Dr. Lukas Fantur | 6. Juli 2010

    Zur Frage, ob die gesetzlichen Stimmverbote bei der GmbH zwingend oder abänderbar (disponibel) sind, gab es bislang – soweit ersichtlich – keine Judikatur.

    Nun gibt es dazu zumindest eine nebenbei getätigte Aussage (“obiter dictum”) des Obersten Gerichtshofs (geäußert in der Entscheidung OGH 19.03.2010, 6Ob169/09k (GES 2010, 77) nämlich:

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    Oberster Gerichtshof zu Stimmverboten von GmbH-Gesellschaftern

    von Dr. Lukas Fantur | 12. Juni 2010

    Stimmverbote bei der GmbH

    In einer soeben zugänglich gewordenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) nimmt dieser zu Stimmverboten von Gesellschaftern einer GmbH Stellung.

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    Schriftlicher Gesellschafterbeschluss bei GmbH | Berechnung der Stimmen

    von Dr. Lukas Fantur | 6. März 2009



    Schriftlicher Gesellschafterbeschluss – Zulässigkeit

    Eine Beschlussfassung im schriftlichen Weg bei der GmbH ist nur dann zulässig, wenn sämtliche Gesellschafter sich damit für einverstanden erklären.

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    Treuwidrige Stimmabgabe in GmbH-Generalversammlung

    von Dr. Lukas Fantur | 12. Dezember 2008

    Treuwidrige Stimmabgabe: Kein gesichterer Meinungsstand über Behandlung durch einen Versammlungsleiter

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    Stimmverbote bei Beschlüssen von GmbH-Gesellschaftern

    von Dr. Lukas Fantur | 17. November 2008

    Stimmverbot bei Richten in eigener Sache

    Stimmverbot: Niemand soll Richter in eigener Sache sein. Diesem Grundprinzip folgt § 39 Abs 4 GmbH-Gesetz. Ein Gesellschafter hat bei verschiedenen Beschlussfassungen ein Stimmverbot:

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    Stimmverbote und GmbH-Konzern

    von Dr. Lukas Fantur | 10. Juni 2008

    Die Frage der Stimmverbote im GmbH-Recht, insbesondere der Tatbestand „Vornahme eines Rechtsgeschäftes mit einem Gesellschafter“ hat insbesondere in Konzernverhältnissen große Bedeutung.

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    Stimmverbot des Gesellschafter-Geschäftsführers, wenn es um Befreiung vom gesetzlichen Wettbewerbsverbot geht

    von Dr. Lukas Fantur | 15. Februar 2007

    GmbH-Geschäftsführer unterliegen von Gesetz wegen einem Wettbewerbsverbot. Ohne Einwilligung der Gesellschaft dürfen sie weder Geschäfte in deren Geschäftszweig für eigene oder fremde Rechnung machen, noch sich bei einer Gesellschaft des gleichen Geschäftszweiges als persönlich haftende Gesellschafter beteiligen oder eine Stelle im Vorstand oder Aufsichtsrat oder als Geschäftsführer bekleiden (§ 24 GmbHG).

    Schon bisher war herrschende Auffassung, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Beschlussfassung über die Entbindung von diesem Wettbewerbsverbot nicht stimmberechtigt ist.

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