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    Judikatur zum Stimmverbot des Gesellschafter-Geschäftsführers bei Abschluss seines Anstellungsvertrages uneinheitlich

    von Dr. Lukas Fantur | 15. Februar 2019

    In einer Entscheidung vom 29.11.2017 hat das Oberlandesgericht Wien ein weiteres Mal dazu Stellung genommen, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Beschlussfassung über sein Anstellungsverhältnis einem Stimmverbot unterliegt. Leider hat sich das OLG Wien nicht mit seiner gegenteiligen Vorentscheidung auseinandergesetzt.

    Kein Stimmverbot

    Aussagen des OLG Wien in der Entscheidung vom 29.11.2017:

    Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist bei der Beschlussfassung über seine Anstellungsbedingungen stimmberechtigt. Ein Stimmverbot besteht nicht.

    Inhaltliche Kontrolle des Anstellungsbeschlusses

    Der Beschluss über die Anstellungsbedingungen unterliegt der inhaltlichen Kontrolle. Maßstab ist dabei

    Quelle: OLG Wien 29.11.2017, 4 R 111/17y = GES 2018, 123

    Gegenteilige Vorentscheidung zum Stimmverbot

    Zuvor hatte das OLG Wien zum Stimmverbot die gegenteilige Auffassung vertreten  und daher im Sinne eines Stimmverbots entschieden (5 R 163/15z = GES 2016, 20).

    In der neuen  Entscheidung hat es das OLG Wien leider versäumt, sich mit seiner gegenteiligen Vorentscheidung auseinanderzusetzen.

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