Stille Gesellschaft
Schicksal der stillen Gesellschaft bei Tod des stillen Gesellschafters
von Dr. Lukas Fantur | 17. August 2017
Durch den Tod des stillen Gesellschafters wird die stille Gesellschaft nicht aufgelöst. Vielmehr geht das stille Gesellschaftsverhältnis zuerst auf den ruhenden Nachlass und mit der Einantwortung auf den bzw. die Erben über. Das hat der Oberste Gerichtshof klargestellt.
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