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    Dr. Lukas Fantur Rechtsanwalt in Wien
    Ich helfe Ihnen im Gesellschafterstreit, Ihre Rechte durchzusetzen. Als Gesellschafter, Geschäftsführer oder als Gesellschaft.

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  • Rechtsanwalt Wien Dr. Lukas Fantur

    Rechtsanwalt in Wien mit Spezialierung auf Gesellschafter-streit und Konflikte in Gesellschaften.

    Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschafts-recht.

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  • Schlüssige Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    von Dr. Lukas Fantur | 10. Dezember 2023

    Der Oberste Gerichtshof hatte die schlüssige (stillschweigende) Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zwischen Lebensgefährten zu beurteilen.

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    Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Außengesellschaft

    von Dr. Lukas Fantur | 12. Februar 2023

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Nach dem Gesetz (§ 1176 Abs 1 ABGB) können die Gesellschafter die Gesellschaft auf ihr Verhältnis untereinander beschränken (Innengesellschaft) oder gemeinschaftlich im Rechtsverkehr auftreten (Außengesellschaft).

    Dazu gibt es nun eine neue Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Das sind die Kernaussagen:

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    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Haftung von Gesellschaftern für Vertragsverletzungen der Gesellschaft

    von Dr. Lukas Fantur | 27. April 2014

    Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts  haften solidarisch für Schäden, die aus Anlass einer Vertragserfüllung der Gesellschaft entstehen, sofern die vertragliche Leistung eine unteilbare ist. Besteht für die Vertragserfüllung eine Haftung zur ungeteilten Hand, gilt dies auch für die aus der Verletzung der Vertragspflicht resultierende Schadenersatzpflicht.

    Dies gilt auch für die Verletzung einer Nebenpflicht wie einer Schutzpflicht. Dazu gibt es eine neue Entscheidung des Obersten Gerichtshof:

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    Geltendmachung von Forderungen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    von Dr. Lukas Fantur | 7. Januar 2013

    Bei Forderungen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR) handelt es sich regelmäßig um Gesamthandforderungen, für die als Kläger die Gesellschafter gemeinsam aufzutreten haben.

    Bei Nachweis der „Übereinkunft aller Mitgläubiger“ besitzt ein Gesellschafter die Legitimation zur Einklagung der gesamten Forderung. Fehlt eine solche Übereinkunft / deren Nachweis, kann nur auf gerichtliche Hinterlegung für alle Gesellschafter geklagt werden.

    Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden.

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    Lebensgemeinschaft als stillschweigende Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    von Dr. Lukas Fantur | 6. Juni 2011

    Gemeinsame Vermögensansammlung in Lebensgemeinschaft: Oberster Gerichtshof zur Abgrenzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts von einem Treuhandverhältnis

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    Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    von Dr. Lukas Fantur | 26. Juli 2010

    Folgen der Auflösung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

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    Gesellschafter-Ausschluss bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    von Dr. Lukas Fantur | 15. Mai 2009

    Gesellschter-AusschlussGesellschafter Ausschluss: Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch nennt in seinem § 1210 Gründe, die den Ausschluss eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ermöglichen:

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    Willensbildung bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    von Dr. Lukas Fantur | 21. November 2008

    Die Willensbildung bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist Gegenstand der Entscheidung 1 Ob 267/02z des Obersten Gerichtshofes.

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