« Anfechtbarkeit des Jahresabschlusses wegen Verletzung des Bucheinsichtsrechts | Home | Gesellschaftsvertragliches Recht auf Bestellung eines Geschäftsführers »
Stimmverbot eines Gesellschafters bei mittelbarer Betroffenheit
von Dr. Lukas Fantur | 25. Januar 2023
Mit der Frage des Stimmververbots eines GmbH-Gesellschafters bei Vorliegen eine Interessenkollision hatte sich der OGH zu beschöftigen.
Stimmverbot bei Interessenkollision
Eine juristische Person unterliegt als Gesellschafterin nicht erst dann einem Stimmverbot, wenn sie von einem Gesellschafter beherrscht wird, der selbst vom Stimmrecht ausgeschlossen ist.
Sie unterliegt dem Stimmverbot vielmehr bereits dann, wenn eine von der Interessenkollision ungetrübte Stimmabgabe nicht zu erwarten ist.
Damit bestätigte der OGH seine jüngere ständige Rechtsprechung.
Quelle: OGH 17.10.2022, 6 Ob 183/22p
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt GmbH-Recht sowie Herausgeber der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht.
- Stimmverbote bei Beschlüssen von GmbH-Gesellschaftern
- Schriftlicher Gesellschafterbeschluss bei GmbH | Berechnung der Stimmen
- Abänderung von gesetzlichen Stimmverboten im GmbH-Gesellschaftsvertrag
- Oberster Gerichtshof zu Stimmverboten von GmbH-Gesellschaftern
- Stimmverbote und GmbH-Konzern
- Treuwidrige Stimmabgabe in GmbH-Generalversammlung
- GmbH-Generalversammlung: Kein Teilnahmerecht des Beraters eines Nicht-Gesellschafters
- Formloser Gesellschafterbeschluss bei der GmbH
- Gesellschafterversammlung bei GmbH: Entsendung eines Vertreters
- Umlaufbeschluss bei der GmbH
Themen: Gesellschafterbeschlüsse | 0 Kommentare »