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    Fristen für den Jahresabschluss bei der GmbH

    von Dr. Lukas Fantur | 4. Oktober 2009

    Keine Fristverlängerung zur Offenlegung des Jahresabschlusses

    Jahresabschluss: Das Firmenbuchgericht darf einem Ersuchen um Verlängerung der Frist zur Vorlage des Jahresabschlusses nicht entsprechen. Das hat der Oberste Gerichtshof klargestellt.

    Jahresabschluss: Fristverlängerung zur Vorlage gesetzwidrig

    Aus der Entscheidungsbegründung:

    Laut Aktenvermerk des Firmenbuchgerichts vom 17.11.2008 ersuchte der Steuerberater der Gesellschaft „um letzte Fristerstreckung von vier Wochen“ zur Vorlage des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2006/2007 (Stichtag 31.3.2007).

    Jahresabschluss: Faktische Fristverlängerung durch Kalendierung des Gerichtsaktes

    Diese wurde ihm vom Firmenbuchgericht auch offensichtlich, wenn auch gesetzwidrig zugesagt, erfolgte doch am 19.11.2008 eine Kalendierung des Aktes auf den 10.2.2009, was eine Fristerstreckung von tatsächlich knapp drei Monaten bedeutete.

    Trotzdem legten der Geschäftsführer und die Gesellschaft den Jahresabschluss weder innerhalb der gewährten Frist noch bislang vor.

    Jahresabschluss: Pflicht der Geschäftsführer

    Ein Geschäftsführer muss die Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses zwar nicht selbst machen, er kann sich wegen der nicht rechtzeitigen Einreichung des Jahresabschlusses aber nicht entschuldigen, solange er nicht nachweislich alles unternommen hat, um die rechtzeitige Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten zu gewährleisten.

    Quelle: OGH 05.08.2009, 6Ob130/09z

    Fristen beim Jahresabschluss einer GmbH – Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Bis wann muss der Jahresabschluss vorliegen?

    Aufstellung des Jahresabschlusses

    Die Geschäftsführer haben den Jahresabschluss in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahrs für das vorangegangene Geschäftsjahr aufzustellen (§ 222 Unternehmensgesetzbuch).

    Jedem Gesellschafter ist ohne Verzug nach Aufstellung des Jahresabschlusses samt Lageberichtg und des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht Abschriften zuzusenden (§ 22 GmbH-Gesetz).

    Bis wann mussen die Gesellschafter über den Jahresabschluss abstimmen?

    Ein allfälliger Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Vorschlag über die Gewinnverteilung und den Lagebericht zu prüfen und der Generalversammlung darüber zu berichten (§ 30k GmbH-Gesetz).

    Feststellung des Jahresabschlusses

    Die Generalversamlung hat gemäß § 35 GmbH-Gesetz in den ersten acht Monaten jedes Geschäftsjahres für das abgelaufene Geschäftsjahr folgende Beschlüsse zu fassen:

    Bis wann muss der Jahresabschluss beim Firmenbuchgericht eingereicht werden?

    Einreichung des Jahresabschlusses

    Die Geschäftsführer haben  den Jahresabschluss und den Lagebericht nach seiner Behandlung in der Generalversammlung, jedoch spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag, mit dem Bestätigungsvermerk oder dem Vermerk über dessen Versagung oder Einschränkung beim Firmenbuchgericht einzureichen.

    Innerhalb derselben Frist sind der Bericht des Aufsichtsrats, der Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses und der Beschluss über dessen Verwendung einzureichen (§ 277 Unternehmensgesetzbuch).

    Über mich

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt GmbH-Recht, mit langjähriger Erfahrung und zahlreichen Fachpublikationen auf diesem Spezialgebiet.

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