Sie sind hier: » Home » Gesellschafterstreit, GmbH-Anteile » Blog article: Anteilsabtretung an neuen, ungewollten Gesellschafter verhindert


  • Der Autor:
    Dr. Lukas Fantur Rechtsanwalt in Wien
    Ich helfe Ihnen im Gesellschafterstreit, Ihre Rechte durchzusetzen. Als Gesellschafter, Geschäftsführer oder als Gesellschaft.

    Tel. 01/513 85 20


  • Rechtsanwalt Wien Dr. Lukas Fantur

    Rechtsanwalt in Wien mit Spezialierung auf Gesellschafter-streit und Konflikte in Gesellschaften.

    Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschafts-recht.

  • Kontaktieren Sie mich

  • Breitenfurter Straße 372B
    Stiege 5, 2. Stock, Büro 3
    1230 Wien - Österreich
    T: +43-1-513 85 20
    F: +43-1-513 85 20-20
    E: office [at] fantur [Punkt] at
    www.Fantur.at trend Auszeichnung TOP Anwalt GESELLSCHAFTSRECHT 2023
  • Gesellschaftsrecht Datenbanken




  • « | Home | »

    Anteilsabtretung an neuen, ungewollten Gesellschafter verhindert

    von Dr. Lukas Fantur | 6. April 2010

    Zustimmung zur Abtretung von GmbH-Geschäftanteil: Ein Fall aus der Praxis

    Eine GmbH-Gesellschafterin behauptete gegenüber meinem Mandanten, sie sei zur Übertragung eines Teils ihres GmbH-Anteils an einen Dritten berechtigt. Und das, obwohl mein Mandant dazu seine nach dem Gesellschaftsvertrag erforderliche Zustimmung nicht gegeben hatte.

    Vorsorgliche Verständigung des Firmenbuchgerichts

    Da die Gesellschafterin ihr Recht zur Übertragung mit Vehemenz behauptete, teilte ich mit dem Firmenbuchgericht in einer vorsorglichen Eingabe mit, dass mein Mandant  keine Zustimmung zu einer allenfalls zur Anmeldung gelangenden Übertragung gegeben hat.

    Meine Mitteilung erging gerade zur rechten Zeit. Denn prompt meldete die GmbH-Gesellschafterin, die damals auch noch Geschäftsführerin war, dem Gericht tatsächlich die Abtretung eines Teils ihres Geschäftsanteils zur Eintragung in das Firmenbuch.

    Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts ausgelöst

    Meinen Mandanten gegenüber hatte sie diese Firmenbuchanmeldung verheimlicht. Doch das nützte ihr nichts. Denn aufgrund meiner zu diesem Zeitpunkt bereits bei Gericht aufliegenden Eingabe startete das Firmenbuchgericht – was sonst nicht üblich ist – eingehende Ermittlungen und wies schließlich – über mein Betreiben – den Antrag der Gesellschafter-Geschäftsführerin auf Eintragung des behaupteten  Gesellschafterwechsels, die normalerweise nur Formsache ist, ab.

    Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien

    Der dagegen von ihr eingebrachte Rekurs wurde vom Oberlandesgericht Wien nunmehr ebenfalls abgewiesen.

    Ungewollten Neugesellschafter erfolgreich verhindert

    Damit steht fest, dass sich mein Mandant gegen die Registrierung eines neuen, ungewollten Gesellschafters im Firmenbuch mit Erfolg wehren konnte.

    OLG Wien-Entscheidungsgründe von allgemeinem Interesse

    Die Entscheidungsbegründung des OLG Wien enthält einige Ausführungen, die über den Anlassfall hinaus von allgemeinem Interesse sind. Dazu in Kürze.

    Über mich

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien. Langjähriger hauptsächlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das GmbH-Recht, insbesondere die Beratung und Vertretung im Gesellschafterstreit. Über mich.

    nach oben

    Mehr zum Thema:

    Themen: Gesellschafterstreit, GmbH-Anteile | 0 Kommentare »

    Schreiben Sie einen Kommentar zu diesem Artikel: