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Klage einer GmbH gegen ehemaligen Geschäftsführer auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen
von Dr. Lukas Fantur | 5. September 2010
Klagebegehren auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen
Die mit einer Herausgabeklage begehrten Sachen sind so genau wie möglich zu bezeichnen, damit sie im Fall einer Zwangsvollstreckung identifizierbar sind.
Welche Anforderungen an die Konkretisierung des Klagebegehrens zu stellen sind, hängt immer auch von den Umständen des Einzelfalls ab.
Klage auf Herausgabe eines Kundenaktes
Ein Klagebegehren auf Herausgabe eines Kundenakts ist dann schlüssig, wenn die Klägerin damit die Herausgabe eines physischen Akts als solchen anstrebt.
Soweit aber zwischen den Parteien strittig ist,
- ob ein Akt vollständig ist oder
- ob weitere Unterlagen eines Kunden herauszugeben sind bzw
- soweit die Klägerin überhaupt die Herausgabe bestimmter, auch nicht in einem physischen Akt befindlicher Unterlagen anstrebt,
reicht die Bezugnahme auf einen Kundenakt nicht aus, weil unter dieser Voraussetzung ein auf die Herausgabe eines Kundenakts gerichtetes Klagebegehren nicht vollstreckbar wäre.
Unter der zuletzt genannten Voraussetzung wird es daher notwendig sein, die von der Klägerin begehrten Urkunden oder Unterlagen näher zu bezeichnen.
Beweislast
Die Beweislast für die Existenz bzw das Vorhandensein herauszugebender Akten bzw Unterlagen trifft nicht den beklagten ehemaligen Geschäftsführer, für den ein derartiger Negativbeweis auch nur sehr schwer (manchmal wohl überhaupt nicht) zu erbringen wäre, sondern die klagende GmbH.
Dies bedeutet aber, dass die für eine Mehrzahl von Kunden getroffenen Negativfeststellungen, es könne nicht festgestellt werden, dass beim Beklagten herauszugebende Unterlagen vorhanden sind, hier zu Lasten der klagenden GmbH geht.
Quelle: OGH 22.04.2010, 8 ObA26/09w
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt GmbH-Recht sowie Herausgeber der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht.
Literatur
- Herausgabe von Geschäftsunterlagen durch Geschäftsführer: Kein Herausgabeanspruch der Alleingesellschafterin der GmbH
- Klage auf Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers
- Geschäftsführer-Abberufung durch Klage auch bei Rechtsanwalts-GmbH
- BGH zu Anspruch auf Verdienstausfall einer GmbH, wenn Geschäftsführer an Gerichtstermin teilnehmen muss
- Drittanstellung von Geschäftsführer (Vorstand)
- Gerichtliche Klagen gegen einen faktischen Geschäftsführer
- Keine Zwangsstrafen gegen Gesellschafter, die keinen Geschäftsführer bestellen
- Geschäftsführer-Stellvertreter bei der GmbH
- Gerichtliche Abberufung von GmbH-Geschäftsführern
- Fremd-Geschäftsführer: Abberufung aus wichtigem Grund
Themen: Geschäftsführer | 2 Kommentare »
27. November 2023 um 21:27
Ich möchte wissen ob ich eine Klage gegen meinen ehem. faktischen Geschäftsführer erstreben kann, damit er die Geschäftsunterlagen herausgibt. was er bisher trotz anwaltlicher Aufforderung nicht tat
28. November 2023 um 08:47
So wie ein „normaler“ Geschäftsführer kann auch ein ehemaliger faktischer Geschäftsführer gegenüber GmbH zur Herausgabe von Geschäftsfunterlagen verpflichtet sein.