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    Klage einer GmbH gegen ehemaligen Geschäftsführer auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen

    von Dr. Lukas Fantur | 5. September 2010

    Klagebegehren auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen

    Die mit einer Herausgabeklage begehrten Sachen sind so genau wie möglich zu bezeichnen, damit sie im Fall einer Zwangsvollstreckung identifizierbar sind.

    Welche Anforderungen an die Konkretisierung des Klagebegehrens zu stellen sind, hängt immer auch von den Umständen des Einzelfalls ab.

    Klage auf Herausgabe eines Kundenaktes

    Ein Klagebegehren auf Herausgabe eines Kundenakts ist dann schlüssig, wenn die Klägerin damit die Herausgabe eines physischen Akts als solchen anstrebt.

    Soweit aber zwischen den Parteien strittig ist,

    reicht die Bezugnahme auf einen Kundenakt nicht aus, weil unter dieser Voraussetzung ein auf die Herausgabe eines Kundenakts gerichtetes Klagebegehren nicht vollstreckbar wäre.

    Unter der zuletzt genannten Voraussetzung wird es daher notwendig sein, die von der Klägerin begehrten Urkunden oder Unterlagen näher zu bezeichnen.

    Beweislast

    Die Beweislast für die Existenz bzw das Vorhandensein herauszugebender Akten bzw Unterlagen trifft nicht den beklagten ehemaligen Geschäftsführer, für den ein derartiger Negativbeweis auch nur sehr schwer (manchmal wohl überhaupt nicht) zu erbringen wäre, sondern die klagende GmbH.

    Dies bedeutet aber, dass die für eine Mehrzahl von Kunden getroffenen Negativfeststellungen, es könne nicht festgestellt werden, dass beim Beklagten herauszugebende Unterlagen vorhanden sind, hier zu Lasten der klagenden GmbH  geht.

    Quelle: OGH 22.04.2010, 8 ObA26/09w

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    Themen: Geschäftsführer | 2 Kommentare »

    2 Kommentare zu “Klage einer GmbH gegen ehemaligen Geschäftsführer auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen”

    1. f meint:
      27. November 2023 um 21:27

      Ich möchte wissen ob ich eine Klage gegen meinen ehem. faktischen Geschäftsführer erstreben kann, damit er die Geschäftsunterlagen herausgibt. was er bisher trotz anwaltlicher Aufforderung nicht tat

    2. Dr. Lukas Fantur meint:
      28. November 2023 um 08:47

      So wie ein „normaler“ Geschäftsführer kann auch ein ehemaliger faktischer Geschäftsführer gegenüber GmbH zur Herausgabe von Geschäftsfunterlagen verpflichtet sein.

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