Sie sind hier: » Home » Geschäftsführer, GmbH » Blog article: Keine Zwangsstrafen gegen Gesellschafter, die keinen Geschäftsführer bestellen


  • Der Autor:
    Dr. Lukas Fantur Rechtsanwalt in Wien
    Ich helfe Ihnen im Gesellschafterstreit, Ihre Rechte durchzusetzen. Als Gesellschafter, Geschäftsführer oder als Gesellschaft.

    Tel. 01/513 85 20


  • Rechtsanwalt Wien Dr. Lukas Fantur

    Rechtsanwalt in Wien mit Spezialierung auf Gesellschafter-streit und Konflikte in Gesellschaften.

    Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschafts-recht.

  • Kontaktieren Sie mich

  • Breitenfurter Straße 372B
    Stiege 5, 2. Stock, Büro 3
    1230 Wien - Österreich
    T: +43-1-513 85 20
    F: +43-1-513 85 20-20
    E: office [at] fantur [Punkt] at
    www.Fantur.at trend Auszeichnung TOP Anwalt GESELLSCHAFTSRECHT 2023
  • Gesellschaftsrecht Datenbanken




  • « | Home | »

    Keine Zwangsstrafen gegen Gesellschafter, die keinen Geschäftsführer bestellen

    von Dr. Lukas Fantur | 19. Dezember 2007

    Im Oktober 2006 wollte das Landesgericht Feldkirch den Alleingesellschafter einer GmbH durch Androhung einer Zwangsstrafe anhalten, die Bestellung eines neuen Geschäftsführers nachzuweisen und den (die) neuen Geschäftsführer durch die vertretungsbefugten Organe zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden.Seit Juli 2006 war die GmbH aus Hohenems ohne Geschäftsführer, nachdem der vormals alleinvertretungsbefugte Geschäftsführer, der zugleich auch ein einziger Gesellschafter ist, als Geschäftsführer zurückgetreten war.

    Zwangsstrafe unzulässig

    Im April 2007 wurde die angedrohte Zwangsstrafe schließlich verhängt. Dagegen wehrte sich der Alleingesellschafter bis zum Obersten Gerichtshof. Der hob die Zwangsstrafe auf. Zwar bestehe eine Verpflichtung der Gesellschafter, für die Vertretung der Gesellschaft zu sorgen. Eine gesetzliche Grundlage für ein amtswegiges Vorgehen des Firmenbuchgerichts gegen Gesellschafter einer GmbH mit Zwangsstrafenverhängung, wenn sie mit der Bestellung von Geschäftsführern säumig sind, gibt es aber nicht (6 Ob 170/07d).

    Rechtsanwalt GmbH-Recht

    Dr. Fantur berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten des GmbH-Rechts.

    Rechtsanwalt Dr. Lukas Fantur
    1230 Wien, Endresstraße 119
    Tel. +43 (0)1 / 513 85 20
    www.fantur.at

    Mehr zum Thema:

    Themen: Geschäftsführer, GmbH | 0 Kommentare »

    Schreiben Sie einen Kommentar zu diesem Artikel: