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Jersey-Gesellschaften mit faktischer Verwaltung von Österreich aus
von Dr. Lukas Fantur | 21. Dezember 2007
In der Fachzeitschrift „GeS aktuell“ ist soeben ein höchst interessanter Artikel von Thomas Bachner, Assistenzprofessor an der WU-Wien, erschienen, der sich mit dem Phänomen „Limited“ generell, insbesondere aber auch mit Gesellschaften mit satzungsmäßigem Sitz auf den Kanalinseln (Jersey) beschäftigt.
Keine Niederlassungsfreiheit
Bachner führt aus, dass sich weder der EU-Binnenmarkt, noch die EU-Niederlassungsfreiheit auf die Kanalinseln erstrecken.
Sollte sich bei einer Jersey-Gesellschaft herausstellen, dass sie faktisch von Österreich aus verwaltet wird, müsste der Oberste Gerichtshof – seiner eigenen Rechtsprechung folgend – dieser Gesellschaft jede rechtliche Existenz absprechen, so Bachner, demzufolge es einem „juristischen Super-GAU“ gleichkäme, würde eine solche Gesellschaft womöglich noch an der Wiener Börse notieren.
Quelle: Bachner, Exkursion auf die Britischen Inseln -Praxisfragen und Hintergrundinformationen zur Herkunft von „Limiteds“, GeS aktuell 2007, 320 ff.
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