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    Falle für Limited-Unternehmer

    von Dr. Lukas Fantur | 2. Januar 2007

    Dem Vernehmen nach kümmern sich österreichische Limited-Unternehmer oftmals nicht (genug) um die für sie in Großbritannien anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, was zur Löschung aus dem britischen Company-Register führen kann.

    Was eine Löschung aus dem englischen Register für die österreichische Zweigniederlassung der Limited bedeutet, zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien (28 R 152/06p):

    Eine im englischen Register gelöschte Limited ist nicht rechtsfähig. Daher ist auch ihre Zweigniederlassung in Österreich zu löschen. Da nützt selbst die Behauptung nichts, die „Zweigniederlassung“ in Österreich sei aktiv.

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