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Kommanditanteil: Übertragung durch Verschmelzung des Kommanditisten mit einer Kapitalgesellschaft
von Dr. Lukas Fantur | 10. Oktober 2007
Ist der Kommanditist einer KG eine Kapitalgesellschaft und wird diese auf eine andere Kapitalgesellschaft verschmolzen, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies auf die Kommanditgesellschaft hat.
KG nicht aufgelöst
Zutreffend hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass die Kommanditgesellschaft aus diesem Grund nicht aufgelöst wird. Vielmehr wird die Kommanditgesellschaft mit jener Kapitalgesellschaft, mit der der ursprüngliche Kommanditist verschmolzen wurde, fortgesetzt. Dies ergibt sich aus der mit der Verschmelzung verbundenen Gesamtrechtsnachfolge. Aus vertraglichen Vereinbarungen kann sich anderes ergeben (OGH 4 Ob 51/07i).
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Themen: Kommanditgesellschaft, Umgründungen | 0 Kommentare »