« Geschäftsführerhaftung gegenüber Neugesellschaftern bei Konkursverschleppung | Home | Keine Zwangsstrafen gegen Gesellschafter, die keinen Geschäftsführer bestellen »
Kommanditanteil: Übertragung durch Verschmelzung des Kommanditisten mit einer Kapitalgesellschaft
von Dr. Lukas Fantur | 10. Oktober 2007
Ist der Kommanditist einer KG eine Kapitalgesellschaft und wird diese auf eine andere Kapitalgesellschaft verschmolzen, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies auf die Kommanditgesellschaft hat.
KG nicht aufgelöst
Zutreffend hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass die Kommanditgesellschaft aus diesem Grund nicht aufgelöst wird. Vielmehr wird die Kommanditgesellschaft mit jener Kapitalgesellschaft, mit der der ursprüngliche Kommanditist verschmolzen wurde, fortgesetzt. Dies ergibt sich aus der mit der Verschmelzung verbundenen Gesamtrechtsnachfolge. Aus vertraglichen Vereinbarungen kann sich anderes ergeben (OGH 4 Ob 51/07i).
- Kommanditgesellschaft und Firmenbuch
- Kontrollrecht des Kommanditisten – gerichtliche Durchsetzung
- Klagsführung des Kommanditisten zugunsten der Gesellschaft – actio pro socio
- Informationsanspruch eines bereits ausgeschiedenen Kommanditisten
- Gesellschafter-Haftung für Anlaufkosten des Insolvenzverfahrens und Kommunalsteuer EU-widrig
- Kommanditist-Gewinnanteil: Anspruch auf Auszahlung
- Vermächtnis eines Kommandtitanteils – Vorsorge im Gesellschaftsvertrag
- Verschmelzung mit Auslandsbezug und Verbot der Einlagenrückgewähr
- Verschmelzung und Spaltung: EU-weite Vereinfachung geplant
- Informationsanspruch eines bereits als Gesellschafter ausgeschiedenen Kommanditisten
Themen: Kommanditgesellschaft, Umgründungen | 0 Kommentare »