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Gesellschafterbeschluss bei GmbH: Klage auf Feststellung des richtigen Beschlussergebnisses
von Dr. Lukas Fantur | 27. November 2009
Positive Beschlussfeststellungsklage
Wird ein Gesellschafterbeschluss bei der GmbH mit der Begründung angefochten, das Beschlussergebniss sei unrichtig festgestellt worden, kann die Beschlussanfechtungsklage mit einer Klage auf Feststellung des richtigen Beschlussergebnisses verbunden werden.
Diesfalls spricht man von einer „positiven Beschlussfeststellungsklage“.
Beschlussfeststellungsklage – Anwendungsfälle
Eine derartige Feststellungsklage kann erfolgreich sein, wenn strittig ist, ob
- die von den anwesenden Gesellschaftern oder ihren Vertretern abgegebenen Stimmen gültig oder
- wegen eines Verstoßes gegen gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Stimmverbote ungültig gewesen sind.
Einwendungen gegen eine positive Beschlussfeststellungsklage
Einer positiven Beschlussfeststellungsklage kann jedoch der Einwand entgegengehalten werden, der begehrte Beschluss
- verstoße gegen materielles Recht oder
- gegen den Gesellschaftsvertrag oder
- sei treuwidrig oder
- sittenwidrig.
Quelle: OGH 18.09.2009, 6Ob49/09p
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt GmbH-Recht.
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Themen: Gesellschafterbeschlüsse, Gesellschafterstreit | 0 Kommentare »