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    Formloser Gesellschafterbeschluss bei der GmbH

    von Dr. Lukas Fantur | 18. April 2010

    Das GmbH-Gesetz kennt 2 Formen der Fassung von Gesellschafterbeschlüssen bei der GmbH:

    1. Fassung des Gesellschafterbeschlusses in der Generalversammlung
    2. Schriftlicher Gesellschafterbeschluss

    Formlose Gesellschafterbeschlüsse

    Darüber hinaus sind aber – unter Gewissen Umständen – auch formlose Gesellschafterbeschlüsse anerkannt.

    Stimmen sämtliche Gesellschafter in ihrem Willen überein und erklären Sie dies, wäre es eine überflüssige Formalität, auch noch die Einhaltung der Formvorschriftne für die Generalversammlung oder die schriftliche Abstimmung zu verlangen (Oberster Gerichtshof RdW 1987, 371).

    Jüngst in diesem Sinne wieder  das Oberlandesgericht Wien (15.03.2010, 28 R 196/09p, derzeit unveröffentlicht):  Sind sich nachweislich alle Gesellschafter einig, kommt ein wirksamer Beschluss auch dann zustande, wenn weder die Bestimmungen für eine Generalversammlung noch über eine schriftliche Abstimmung eingehalten wurden.

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    Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt GmbH-Recht.

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