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    Gesellschafterbeschluss bei Personengesellschaft – Geltendmachung der Nichtigkeit

    von Dr. Lukas Fantur | 23. Mai 2009

    Die Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses bei einer Personengesellschaft kann nach herrschender Meinung mit

    geltend gemacht werden.

    Geltendmachung nichtiger Gesellschafterbeschluss: Beteiligung aller Gesellschafter an Klage

    Nach herrschender Auffassung müssen Klagen aus dem Gesellschaftsverhältnis bei Personengesellschaften  zwischen Gesellschaftern immer sämtliche Gesellschafter erfassen, und zwar entweder auf der Klags- oder auf der Beklagtenseite.

    Dies gilt nicht nur für Rechtsgestaltungsklagen, sondern nach allgemeinen Grundsätzen immer dann, wenn das den Streitgenossen gemeinschaftliche Rechtsverhältnis seiner Natur nach nur gegen oder für alle Beteiligte festgestellt werden kann, da sonst die Gefahr unlösbarer Verwicklungen durch divergierende Entscheidungen bestünde.

    Im Gesellschaftsrecht wird ein solcher Zusammenhang insbesondere dann angenommen, wenn

    strittig ist.

    Dass grundsätzlich alle Gesellschafter am Verfahren auf Kläger- oder Beklagtenseite beteiligt sein müssen, ergibt sich daraus, dass andernfalls das Urteil keine Rechtskraft gegenüber den nicht beteiligten Gesellschaftern entfalten könnte und insofern nicht die dem Feststellungsurteil zukommende Friedensfunktion zu erfüllen vermöchte.

    Sonderkonstellationen

    Demgegenüber betraf die Entscheidung 1 Ob 633/79 einen Fall, in dem nach dem Gesellschaftsvertrag nur die Kommanditisten die Gesellschafterversammlung bildeten. Vor diesem Hintergrund erachtete es der Oberste Gerichtshof als ausreichend, wenn sich nur die Kommanditisten am Verfahren beteiligten, zumal diese ohnehin auch Gesellschafter der Komplementär-GmbH waren (vgl 4 Ob 109/07v).

    Außerhalb derartiger Sonderkonstellationen ist jedoch aus den dargelegten Erwägungen daran festzuhalten, dass am Verfahren über eine auf widrigenfalls das erforderliche rechtliche Interesse an der Erhebung der Feststellungsklage fehlt.

    Quelle: OGH 26.03.2009, 6Ob258/08x.

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    Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkten Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht.

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    Themen: Gesellschafterbeschlüsse, Gesellschafterstreit, Kommanditgesellschaft | 1 Kommentar »

    Ein Kommentar zu “Gesellschafterbeschluss bei Personengesellschaft – Geltendmachung der Nichtigkeit”

    1. Dr. Lukas Fantur meint:
      23. Oktober 2009 um 09:38

      Fachliteratur: Dazu gibt es nun eine Entscheidungsanmerkung von Schörghofer (Der Gesellschafter – GesRZ 2009, 292)

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