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    Rechtsanwalt in Wien mit Spezialierung auf Gesellschafter-streit und Konflikte in Gesellschaften.

    Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschafts-recht.

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    Sitz einer GmbH

    von Dr. Lukas Fantur | 10. Mai 2010

    Oberster Gerichtshof zum zulässigen Sitz einer GmbH

    Als Sitz einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kann nur ein Ort bestimmt werden, an dem

    Damit soll verhindert werden, dass die Gesellschaft ohne Bezug zu ihrer Tätigkeit missbräuchlich einen willkürlichen Sitz wählt, zumal an die Sitzbestimmung zahlreiche Rechtsfolgen, etwa

    geknüpft sind.

    Daher soll ein für das Publikum erkennbarer Zusammenhang mit der tatsächlichen Organisation der Gesellschaft bestehen.

    Sitzverlegung erfordert Gesellschaftsvertragsänderung

    Die Rechtsansicht, dass der Sitz der Gesellschaft

    sodass eine Sitzverlegung in eine andere politische Gemeinde eine Satzungsänderung erfordert, entspricht dem klaren Gesetzeswortlaut.

    Der postalische Zustellbezirk ist demgegenüber nicht ausschlaggebend.

    Quelle: OGH 18.02.2010, 6Ob10/10d

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