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Was passiert mit einem Beschlussanfechtungsprozess, wenn die GmbH insolvent wird?
von Dr. Lukas Fantur | 8. Juni 2020
Die begehrte Aufhebung eines Gesellschafterbeschlusses darf sich nicht auf die Insolvenzmasse auswirken, sonst kann das Verfahren über die Klage nicht fortgeführt werden.
Aktuelle OGH Entscheidung zu Beschlussanfechtungsprozessen in der Insolvenz der GmbH
Beschlussanfechtungsklagen können nach Insolvenzeröffnung nur dann anhängig gemacht oder fortgesetzt werden, wenn die begehrte Aufhebung des Gesellschafterbeschlusses keine unmittelbare Wirkung auf die Insolvenzmasse hat.
Unzulässige Prozessführung in der Insolvenz der GmbH
Die Prozessführung über die Beschlussanfechtung ist daher insbesondere zulässig, wenn es um
- die innere Organisation der Gesellschaft
- die Bestellung oder Abberufung eines Geschäftsführers (sofern damit nicht Ansprüche des Geschäftsführers zusammenhängen)
- die Bestellung eines Liquidators
geht.
Die Prozessführung ist hingegen unzulässig, wenn es etwa um
- einen Beschluss zur Einforderung restlicher Stammeinlagen
- einen Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft
- die Bestellung eines Sonderprüfers im Zusammenhang möglicher Schadenersatzforderungen gegen Geschäftsführer
- die entgeltliche Bestellung eines Sonderprüfers
geht.
Quelle: OGH 19.12.2019, 6 Ob 213/19w = GES 2020, 143
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsbereich GmbH-Recht, Autor zahlreicher Publikationen zum GmbH-Recht und Herausgeber der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht.
- Fehlendes Anfechtungsinteresse bei Beschlussanfechtungsklage
- Scheinbeschlüsse bei der GmbH
- Direkteinberufung einer Generalversammlung durch einen Gesellschafter
- Beschlussanfechtung wegen Verletzung des Auskunfts- und Rederechts in der Hauptversammlung
- Ad hoc beschlossene Abberufung eines Geschäftsführers mit nachfolgendem Bestätigungsbeschluss
- Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten bei GmbH
- Vertretung der GmbH im Verfahren wegen Beschlussanfechtung
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Themen: Gesellschafterbeschlüsse | 0 Kommentare »