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Beschlussanfechtung wegen Verletzung des Auskunfts- und Rederechts in der Hauptversammlung
von Dr. Lukas Fantur | 12. April 2013
OGH-Entscheidung zum Auskunfts- und Rederecht in der Hauptversammlung:
Relevanztheorie
In der Entscheidung bestätigte der Oberste Gerichtshof die von ihm bei der Beschlussanfechtung vertretene Relevanztheorie.
Entscheidend für die Anfechtbarkeit ist der Zweck der jeweiligen Verfahrensbestimmung. Nur wenn ein konkretes Informations– oder Partizipationsinteresse eines Aktionärs verletzt wurde, begründet dies die Anfechtbarkeit.
Quelle: OGH 31.01.2013, 6 Ob 210/12v
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Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt Gesellschaftsrecht, insbesondere Beratung und Vertretung im Gesellschafterstreit.
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