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    Eigenmächtige Gehaltserhöhung des Geschäftsführers als strafbare Untreue

    von Dr. Lukas Fantur | 31. Januar 2023

    Erhöht sich ein Geschäftsführer eigenmächtig das eigene Gehalt, kann das strafbar sein.

    Nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs sind das die entscheidenden Kriterien für eine Strafbarkeit:

    Geschäftsführer: Kriterien für die Strafbarkeit einer eigenmächtigen Gehaltserhöhung

    Bei einer eigenmächtigen Gehaltserhöhung des Geschäftsführers kann der Befugnismissbrauch iSd § 153 StGB

    1. in der Missachtung der organisationsrechtlichen Regeln über die Willensbildung zur Verpflichtung er Gesellschaft und solcherart durch das Kontrahieren mit sich selbst oder
    2. durch das Verfügen über das Vermögen der Gesellschaft durch Auszahlen eines gegenüber dem vereinbarten Anstellungsvertrag erhöhten Gehalts

    erfolgen.

    Für die Strafbarkeit müssen darüber hinaus Leistung (erhöhtes Gehalt) und Gegenleistung (Geschäftsführertätigkeit) in einem wirtschaftlichen Missverhältnis stehen.

    Quelle: OGH 15.11.2022, 11 Os 56/22b

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    Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit dem Gesellschaftsrecht.

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