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    Antrag auf Sonderprüfung: Rechtsmissbrauch, korrekte Formulierung

    von Dr. Lukas Fantur | 18. September 2009

    Sonderprüfung bei GmbH – Ein Fall aus der Praxis

    Sonderprüfung: Das Landesgericht Wiener Neustadt hat einen Antrag einer GmbH-Gesellschafterin auf Bestellung eines Revisors zwecks Durchführung einer Sonderprüfung wegen Rechtsmissbrauchs abgewiesen.

    Die Antrag auf Sonderprüfung sei als Druckmittel zur Erreichung der Übertragung der Anteile der Antragstellerin an den (von mir vertretenen) Gesellschafter-Geschäftsführer erfolgt. Die unlauteren Motive des Antrags auf Sonderprüfung würden die lauteren Motive der Antragstellerin im entschiedenen Fall eindeutig überwiegen.

    Antrag auf Sonderprüfung – Formulierung

    Sonderprüfung: Die Entscheidung des LG Wiener Neustadt enthält darüber hinaus allgemeine Hinweise zur Formulierung eines Antrages auf Sonderprüfung:

    Sonderprüfung: Keine generelle Kontrolle der Geschäftsführung

    Sonderprüfung: Kein Antragsbegehren „insbesondere“

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