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GmbH-Gründung und elektronischer Gründungsantrag
von Dr. Lukas Fantur | 16. September 2009
Die Einführung eines elektronischen Gründungsantrags bei GmbH-Gründungen, „wie dies schon in vielen europäischen Ländern Gang und Gäbe ist“, fordert Wirtschaftskammer-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser in einer Presseaussendung.
Elektronischen Gründungsantrag gibt es bereits
Den elektronischen Gründungsantrag gibt es Österreich jedoch bereits: Seit 1. Juli 2007 ist der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten für Rechtsanwälte und Notare gesetzlich grundsätzlich verpflichtend.
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Themen: GmbH-Reform | 4 Kommentare »
16. September 2009 um 20:08
Die fachliche Inkompetenz, die in dieser Forderung nach etwas, was es schon gibt, sichtbar wird, stimmt nachdenklich. Politiker!
Danke für diesen Artikel.
17. September 2009 um 00:05
@Zwangsmitglied: Ich bin ganz Ihrer Meinung.
17. September 2009 um 10:23
Vielleicht ist gemeint, dass jeder seine Firmenbucheingabe einfach mit email einreichen können soll?
18. September 2009 um 08:19
@M.K.: Wenn man an die Haftungen denkt, die eine Firmenbucheintragung auslöst, wird eine Anmeldung per e-mail wohl gerade nicht die sicherste Variante sein!