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    GmbH-Gründung und elektronischer Gründungsantrag

    von Dr. Lukas Fantur | 16. September 2009

    Die Einführung eines elektronischen Gründungsantrags bei GmbH-Gründungen, „wie dies schon in vielen europäischen Ländern Gang und Gäbe ist“, fordert Wirtschaftskammer-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser in einer Presseaussendung.

    Elektronischen Gründungsantrag gibt es bereits

    Den elektronischen Gründungsantrag gibt es Österreich jedoch bereits:  Seit 1. Juli 2007 ist der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten für Rechtsanwälte und Notare gesetzlich grundsätzlich verpflichtend.

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    Themen: GmbH-Reform | 4 Kommentare »

    4 Kommentare zu “GmbH-Gründung und elektronischer Gründungsantrag”

    1. Zwangsmitglied meint:
      16. September 2009 um 20:08

      Die fachliche Inkompetenz, die in dieser Forderung nach etwas, was es schon gibt, sichtbar wird, stimmt nachdenklich. Politiker!
      Danke für diesen Artikel.

    2. Gründungsgesellschafter meint:
      17. September 2009 um 00:05

      @Zwangsmitglied: Ich bin ganz Ihrer Meinung.

    3. M.K. meint:
      17. September 2009 um 10:23

      Vielleicht ist gemeint, dass jeder seine Firmenbucheingabe einfach mit email einreichen können soll?

    4. gcs meint:
      18. September 2009 um 08:19

      @M.K.: Wenn man an die Haftungen denkt, die eine Firmenbucheintragung auslöst, wird eine Anmeldung per e-mail wohl gerade nicht die sicherste Variante sein!

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