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Notariatsaktspflicht bei der GmbH | Umfrage
von Dr. Lukas Fantur | 10. Juli 2009
In Österreich wird die Abschaffung der Notariatsaktspflicht für GmbH–Gründungen und die Übertragung von GmbH–Geschäftsanteilen diskutiert.
Vor allem die Wirtschaftskammer fordert die Abschaffung.
Umfrage

- Notariatsaktspflicht bei GmbH-Anteilskauf
- GmbH-Geschäftsanteil: Keine Notariatsaktspflicht bei nachträglicher Vereinbarung eines Aufgriffsrechts im Gesellschaftsvertrag – Judikaturänderung
- Stock-Options bei der GmbH | Mitarbeiterbeteiligung
- Abtretung GmbH-Anteil: Beurkundung durch spanischen Notar zulässig
- Stammeinlage bei der GmbH – Haftungsfragen
- Ab wann ist der Erwerber eines GmbH-Anteils Gesellschafter?
- Rückübertragung eines treuhändig gehaltenen GmbH-Geschäftsanteils vom Treuhänder an den Treugeber
- Aufgriffsrechte auf GmbH-Anteil im Gesellschafter-Konkurs: Analogie zu Vinkulierungen?
- Anteilsabtretung an neuen, ungewollten Gesellschafter verhindert
- Gesellschafter-Konkurs: Aufgriffsrecht im Gesellschaftsvertrag?
Themen: Gesellschaftsvertrag, GmbH-Anteile, Umfragen | 4 Kommentare »
13. Juli 2009 um 15:57
[…] http://www.gmbhrecht.at/gmbh-anteile/notariatsaktspflicht-gmbh/ […]
13. Juli 2009 um 15:59
ich habe einen Link hinzugefügt bei uns hinzugefügt
http://twentyfourseven.cc/2009/07/abschaffung-notariatspflicht/
lg
16. Juli 2009 um 21:06
Der Grund für die Verpflichtung das ganze Brimborium in Form eines Notariatsaktes zum machen mag zur Zeit der vorletzten Jahrhundertwende in Ordnung gewesen sein. Damals gab es wenige GmbHs. Heute ist das anders.
Trotzdem aber sitzt der Notar dabei und liest das Ganze – im Wesentlichten unnötig – vor. Es würde meines Erachtens reichen, wenn das ganze von den Rechtsanwälten allein gemacht wird, bei denen die klare Kompetenz zum Gesellschaftsrecht liegt, dürfen Notare doch nicht vor Gericht in Gesellschaftsrechtssachen vertreten.
Mit besten Grüßen
Martin Huber
17. Juli 2009 um 08:51
Geht man von durchschnittlichen Notariatskosten von Euro 1.800.– aus, so muss die damit verbundene Leistung – idR wird ja ein 0815 Standardvertrag verkauft – sehr wohl in Frage gestellt werden.
Dass die Notare sich gegen diesen Geschäftsverlust heftig wehren ist nachvollziehbar, aber in der Praxis kaum noch zu rechtfertigen.
Würde man deren Argumentation (Belehrung
und Beratung der vertragsschließenden
Parteien, Beweisfunktion, Prüfungspflicht
des Notars im Sinne der Rechtssicherheit
und Beschleunigung des Eintragungsverfahrens
usw.) ernstnehmen, hätt man auch bei den Personengesellschaften insb. auch bei der schon beinahe als Kapitalgesellschaft angesehenen GmbH & CoKG längst die Notariatsaktspflicht einführen müssen. Abder in diesem Bereich funktioniert das Ganze ja schon immer ohne jegliche Formvorschriften.