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    Kontroverse um Anwendung des Verbots der Einlagenrückgewähr auf GmbH & Co KG

    von Dr. Lukas Fantur | 11. September 2009

    Im Vorjahr hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, das für die GmbH geltende Verbot der Einlagenrückgewähr auch bei der GmbH & Co KG (analog) anzuwenden.

    Die Entscheidung hat nun eine Diskussion in der Rechtswissenschaft ausgelöst.

    Einlagenrückgewähr bei GmbH & Co KG: Kritik am OGH

    Die Entscheidung wurde zunächst von den Autoren Kalss, Eckert und Schörghofer von der WU Wien scharf kritisiert.

    Einlagenrückgewähr bei GmbH & Co KG: Kritik unbegründet?

    Für den Obersten Gerichtshof bricht hingegen nunmehr Friedrich Harrer, Univ.-Prof. in Salzburg, eine Lanze. Die Kritik am OGH sei unbegründet. Der bei GmbH geltende Grundsatz der Kapitalerhaltung sei sehr wohl auch auf die GmbH & Co KG anzuwenden.

    Lediglich eine analoge Anwendung der bei der GmbH geltenden Ausfallshaftung der Gesellschafter in diesem Zusammenhang (§ 83 GmbHG) lehnt Harrer für den Bereich der GmbH & Co KG ab.

    Quelle: Harrer, Vermögensbindung bei der GmbH & Co KG, Wirtschaftsrechtliche Blätter 2009, 328

    Verbot der Einlagenrückgewähr – Was ist das?

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    Ein Kommentar zu “Kontroverse um Anwendung des Verbots der Einlagenrückgewähr auf GmbH & Co KG”

    1. Dr. Lukas Fantur meint:
      8. September 2010 um 08:33

      Zum Thema nun auch: Frank/Kusternigg, Kapitalerhaltung bei Umstrukturierung einer GmbH & Co KG im engeren Sinn, Recht der Wirtschaft (RdW) 2010, 384

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