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Verdeckte Gewinnausschüttung durch Zuwendung an nahestehende Personen
von Dr. Lukas Fantur | 16. März 2009
Verdeckte Ausschüttungen sind Vorteile, die eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern aus ihrem Vermögen in einer nicht als Gewinnausschüttung erkennbaren Form außer der Dividende oder der sonstigen Gewinnverteilung, gleichviel unter welcher Bezeichnung gewährt, die sie anderen Personen, die nicht ihre Gesellschafter sind, nicht oder nicht unter den gleichen günstigen Bedingungen zugestehen würde.
Die Zuwendung eines Vorteiles an einen Anteilsinhaber kann dabei auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahestehende Person begünstigt wird.
Verwaltungsgerichtshof 09.07.2008 2005/13/0020
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Themen: Einlagenrückgewähr - verdeckte Gewinnausschüttung, Steuern | 0 Kommentare »