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    GmbH-Gesetz | Fragen und Antworten

    von Dr. Lukas Fantur | 21. Februar 2009


    GmbH-Gesetz: FAQ

    F: Ist im GmbH-Gesetz das Recht der GmbH abschließend geregelt?

    A: Nein, das GmbH-Gesetz ist zwar das Hauptgesetz zur GmbH. Daneben gibt es aber zahreiche weitere Gesetze (Rechtsquellen), die neben dem GmbH-Gesetz das Recht der GmbH regeln.

    Neben dem GmbH-Gesetz zu nennen sind etwa das Unternehmensgesetzbuch, das Kapitalberichtigungsgesetz, das Umwandlungsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Gesellschafter-Ausschlussgesetz, das Eigenkapitalersatz-Gesetz etc.

    Eine große Rolle spielt auch die richterliche Rechtsortbildung durch die Judikatur zum GmbH-Gesetz und den einschlägigen Nebengesetzen.

    F: Wie ist das GmbH-Gesetz gegliedert?

    A: Das GmbH-Gesetz gliedert sich in mehrere Hauptstücke:

    GmbH-Gesetz: Organisatorische Bestimmungen

    GmbH-Gesetz: Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter

    GmbH-Gesetz: Auflösung

    Behörden und Verfahren
    Ausländische Gesellschaften
    Konzerne
    Strafbestimmungen, Schlussbestimung

    F: Seit wann gibt es das GmbH-Gesetz?

    A: Das GmbH-Gesetz ist in Österreich seit 1906 in Kraft. Vorbild war das deutsche GmbH-Gesetz von 1892.

    Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen sind die GmbH und das GmbH-Gesetz keine historisch gewachsene Gesellschaftsform, sondern eine vom Gesetzgeber auf dem Reißbrett neu entworfene Gesellschaftsform.

    Über den Autor

    Dr. Lukas Fantur ist Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt GmbH-Gesetz und GmbH-Recht.

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    Themen: GmbH | 2 Kommentare »

    2 Kommentare zu “GmbH-Gesetz | Fragen und Antworten”

    1. DI F meint:
      1. April 2010 um 09:25

      Wie wird das bei einer GmbH gehandhabt,wenn 3 Geschäftsführer bestellt wurden ?
      Muß ,oder sollte einer den Vorsitz haben ?

      Danke

    2. Dr. Lukas Fantur meint:
      13. April 2010 um 22:06

      Grundsätzlich gibt es in der Geschäftsführung keinen Vorsitzenden. Ob die Schaffung eines Vorsitzenden sinnvoll ist, kann man pauschal nicht sagen. Das hängt vom Einzelfall ab.

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