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    GmbH-Gesellschafter und Kenntnis von GmbH-Gesetz

    von Dr. Lukas Fantur | 22. Mai 2009

    GmbH-Gesetz – Rechtskenntnis

    Von einem GmbH-Gesellschafter ist zu erwarten, dass er sich über den Inhalt des GmbH-Gesetzes Kenntnis verschafft.

    Das gilt insbesondere für jene Vorschriften, die über die Gesellschafterpflichten und die Ausübung der Gesellschafterrechte bestimmen.

    Dazu gehört die Regelung jener Gegenstände, die der Beschlussfassung durch die Gesellschafter unterliegen, und die im Zusammenhang damit festgesetzten Mehrheitserfordernisse.

    Quelle: Oberster Gerichtshof 16.12.2003, 4 Ob 241/03z

    GmbH-Gesetz | Rechtsanwalt

    Dr. Lukas Fantur, der Autor dieser Website, ist Rechtsanwalt für GmbH-Recht in Wien.


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