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Entlastung der Geschäftsführer
von Dr. Lukas Fantur | 3. Januar 2010
Entlastung – Was ist das?
Unter der Entlastung ist die einseitige Erklärung der GmbH zu verstehen, mit der sie ihre Geschäftsführer von Schadenersatzansprüchen befreit, die aus Verstößen der Geschäftsführer erwachsen könnten.
Folgen der Entlastung
Durch die Erklärung der Entlastung der Gesellschaft wird der Geschäftsführer von allen Ansprüchen frei, die der Gesellschaft bei sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen, als aus Verstößen des Geschäftsführers erwachsen, erkennbar waren.
Lediglich dann, wenn die Verstöße aus den vorgelegten Unterlagen nicht erkennbar waren oder diese unvollständig waren, führt die Entlastung nicht zur Haftungsbefreiung.
Entlastung – Beweislast der Gesellschaft
Es liegt an der GmbH zu beweisen, dass ausnahmsweise die Entlastung nicht zur Haftungsbefreiung geführt habe.
Es ist nicht ausreichend, nur auf die mangelnde Kenntnis zu verweisen, vielmehr muss von der GmbH auch behauptet und bewiesen werden müssen, dass der Verstoß zum Zeitpunkt der Entlastung nicht erkennbar gewesen sei.
Quelle: OGH 04.08.2009, 9ObA149/08i
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Haupttätigkeitsbereich GmbH-Recht.
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