« Gerichtliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs des Aktionärs | Home | Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters, Zulässigkeit von Buchwertklauseln »
Kapitalmarkthaftung und Gesellschaftsrecht
von Dr. Lukas Fantur | 2. Juli 2012
Am 8.10.2012 findet der erste Wiener Unternehmensrechtstag statt. Die Tagung ist dem Verhältnis der Haftung für Kapitalmarktinformationen zu gegenläufigen gesellschaftsrechtlichen Institutionen gewidmet, insbesondere zur Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft und zum Verbot der Einlagenrückgewähr.
Referenten
- Walter Bayer (Friedrich-Schiller-Universität Jena),
- Martin Gelter (Fordham University New York),
Klaus J. Hopt (Max-Planck-Gesellschaft), - Susanne Kalss (WU Wien),
- Friedrich Rüffler (Universität Wien)
- Carsten Schäfer (Universität Mannheim).
- Verschmelzung mit Auslandsbezug und Verbot der Einlagenrückgewähr
- Einlagenrückgewährverbot bei GmbH: Motiv, Absichten oder getroffene Vereinbarungen ändern nichts an der Unzulässigkeit
- Unzulässige Zahlung an Gesellschafter: Erfolgreiche Rückforderung
- Einlagenrückgewähr-Verbot: Gerichte müssen Verstöße von Amts wegen wahrnehmen
- Einlagenrückgewähr – Was ist das?
- Verbotene Einlagenrückgewähr durch Darlehensgewährung an Gesellschafter
- Abfindung von ausscheidenden GmbH-Gesellschaftern aus Gesellschaftsmitteln
- Strafbare Untreue wegen Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr, insbesondere im Konzern
- Verbot der Einlagenrückgewähr: OGH zu Fremdvergleich, Rechtsfolgen, Verjährung, Verhältnis zum Bereicherungsrecht
- Kein Rechtsmissbrauch bei Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen Einlagenrückgewähr
Themen: Einlagenrückgewähr - verdeckte Gewinnausschüttung | 0 Kommentare »