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    Keine Prospekthaftung gegenüber Aktionären?

    von Dr. Lukas Fantur | 10. April 2010

    Sind die Vorschriften über die Prospekthaftung gegenüber Aktionären nicht anwendbar? Darüber ist eine heftige Kontroverse entstanden.

    Prospekthaftung gegenüber Anlegern

    Die Prospekthaftung der Emittenten von Wertpapieren gegenüber Anlegern ist im Kapitalmarktgesetz geregelt (§ 11 KMG):

    Ein Emittent von Wertpapieren haftet demnach den Anlegern für Schäden, die diese

    erleiden.

    Keine Prospekthaftung der Aktiengesellschaft?

    Die Prospekthaftung nach dem KMG steht allerdings in einem Konflikt mit dem Verbot der Einlagenrückgewähr, das im Aktiengesetz (§ 52) geregelt ist.

    Nun wird diskutiert, ob ausgerechnet beim Prototyp aller Emitenten – der Aktiengesellschaft – die Prospekthaftung zu entfallen hat.

    Prospekthaftung: Meinungsstand

    Und das ist der Meinungsstand zu dieser für die Praxis enorm wichtigen Frage:

    1. Das Verbot der Einlagenrückgewähr steht einer Prospekthaftung gegenüber Aktionären nicht entgegen (so Rüffler).
    2. Das Verbot der Einlagenrückgewähr geht der Prospekthaftung nicht generell vor. Allerdings darf der Schadenersatz nur aus Mitteln erfolgen, die auch als Bilanzgewinn ausgeschüttet werden könnten (so Kalss, Oppitz, Zollner, Doralt/Winner, Artmann, Karollus, Saurer).
    3. Es muss zwischen Klein- und Großanlegern unterschieden werden: Kleinanleger sind immer zu befriedigen; Großanleger nur dann, wenn das nicht zur Zahlungsunfähigkeit der AG führt (so Reich-Rohrwig).
    4. Eine Prospekthaftung gegenüber Aktionären ist generell unzulässig (so Gruber und Eckert).

    Prospekthaftung gegenüber Aktionären bislang nicht ausjudiziert

    Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs steht noch aus.

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    3 Kommentare zu “Keine Prospekthaftung gegenüber Aktionären?”

    1. Dr. Lukas Fantur meint:
      9. April 2010 um 21:33

      Neue Literatur zum Thema:

      Gruber, Prospekthaftung der AG versus Kapitalerhaltung, Der Gesellschafter (GesRZ) 2010, 73

      Eckert, Emittentenhaftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformation und aktienrechtliche Kapitalerhaltung, GesRZ 2010, 88

      Rüffler, Haftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformationen und Kapitalerhaltung in der AG, in Festschrift Straube (2009)

    2. Dr. Lukas Fantur meint:
      4. Juli 2010 um 20:33

      Die Kontroverse geht weiter. Nunmehr hat Rüffler in der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht GES seinen Kritikern geantwortet: Siehe Rüffler, Kapitalmarkthaftung und Verbot der Einlagenrückgewähr – eine Replik, GES 2010, 4.

    3. Dr. Lukas Fantur meint:
      9. Juli 2010 um 21:21

      Ein neuer Beitrag dazu von Karollus:

      Nochmals: Haftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformation und Kapitalerhaltung in der AG, Zeitschrift für Finanzmarktrecht ZFR 2010, 50

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