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    Privatstiftung: Prüfung von Konzernabschluss

    von Dr. Lukas Fantur | 24. Juli 2009

    Auch der Konzernabschluss einer Privatstiftung ist zu prüfen. Zuständig dafür ist ausschließlich der Stifungsprüfer.

    OGH-Entscheidung

    In der Literatur bestehen zu der Frage einer Verpflichtung zur Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der Privatstiftung kontroverse Stimmen, deutlich überwiegend wird sie aber bejaht.

    Der OGH hat sich der überwiegenden Lehre angeschlossen.

    Da die wirtschaftliche Lage einer Privatstiftung im Konzernverbund nur aufgrund eines Konzernabschlusses beurteilt werden könne, sei eine Erfüllung der Aufgaben des Stiftungsprüfers ohne eine verbindliche Kontrolle auch des Konzernabschlusses nicht gewährleistet.

    Weiters vertritt der OGH die Auffassung, dass die Bestellung eines von der Person des Stiftungsprüfers verschiedenen Konzernabschlussprüfers wesentlichen Grundsätzen des Stiftungsrechts widerspricht.

    Quelle: OGH 16.04.2009, 6Ob239/08b

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    Ein Kommentar zu “Privatstiftung: Prüfung von Konzernabschluss”

    1. Dr. Lukas Fantur meint:
      23. Oktober 2009 um 09:45

      Fachliteratur: N. Arnold, GesRZ 2009, 304 (Entscheidungsanmerkung)

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