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    Ärzte-GmbH: Erste praktische Erfahrungen

    von Dr. Lukas Fantur | 5. Juli 2011

    Die Möglichkeit für Ärzte, sich in der Rechtsform einer GmbH zusammenzuschließen, wurde vor Kurzem eingeführt. Als Rechtsberater und Vertragserrichter des Gesellschaftsvertrages kann ich bereits auf praktische Erfahrungen bei der Gründung einer Ärzte-GmbH zurückblicken.

    Ärzte-GmbH: Rechtsfragen bei der Gründung

    Die Gründung einer Ärzte-GmbH ist rechtlich herausfordernd, weil bei der Gründung nicht nur das GmbH-Recht, sondern auch

    berücksichtigt werden müssen.

    In meinem Fachartikel Die neue Ärzte-GmbH aus Sicht des Vertragserrichters (PDF 121 KB) eingehend mit den Fragen der Vertragserrichtung bei einer Ärzte-GmbH auseinandergesetzt.

    Ärzte-GmbH und Gruppenpraxisgesamtvertrag

    Kreativität und Augenmaß sind deshalb gefordert, weil gerade der Gruppenpraxengesamtvertrag mit allgemeinem GmbH-Recht schwer vereinbar ist.

    Trotzdem sind praktikable Lösungen zu finden, insbesondere bei der Frage der Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen der und der Frage, was mit dem Anteil eines Gesellschafters der Ärzte-GmbH im Falle seines Ablebens passiert.

    Dies alles vor dem Hintergrund, dass der Kassenvertrag der der Gruppenpraxis auch in solchen Fällen aufrecht bleiben soll.

    Ärzte-GmbH: Verhältnis der Gesellschafter zueinander

    Aber auch das Innenverhältnis der Gesellschafter erfordert kreative Lösungen, vor allem in Hinblick auf die Honorierung der laufenden ärztlichen Tätigkeit durch die Gesellschafter.

    Ein weiterer wichtiger Regelungspunkt ist die Gestaltung der Einbringung der bereits vorhandenen Ordinationen der künftigen Gesellschafter.

    Über mich

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Spezialgebiet GmbH-Recht, insbesondere dem Recht der Ärzte-GmbH. Für Beratung, Vertragsgestaltung oder Vertretung in den gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten der Ärzte-GmbH stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Über mich

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