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    Ort der Generalversammlung einer GmbH

    von Dr. Lukas Fantur | 18. Juni 2009

    Wo ist die Generalversammlung einer GmbH abzuhalten?

    Generalversammlung am Sitz der Gesellschaft

    Gemäß § 36 Absatz 1 GmbH-Gesetz findet die Generalversammlung grundsätzlich am Sitz der Gesellschaft statt.

    Unter “Sitz” ist der gesamte örtliche Raum der betreffenden politischen Gemeinde zu verstehen. Die Generalversammlung muss daher nicht notwendigerweise in den Geschäftsräumlichkeiten der GmbH stattfinden, sondern kann auch an jeder anderen geeigneten Räumlichkeit in dieser politischen Gemeinde tagen.

    Gesellschaftsvertrag

    Gemäß § 36 Abs 1 GmbH-Gesetz kann der Gesellschaftsvertrag zum Ort der Abhaltung der Generalversammlung aber auch anderes festlegen.

    Üblich sind etwa Regelungen, wonach neben dem Sitz der Gesellschaft auch noch andere, in der Regel zentral gelegene Städte (Landeshauptstädte, Wien) als Versammlungsort vorgesehen sind.

    Generalversammlung an nicht im Gesellschaftsvertrag festgelegtem Ort

    Erklären sich alle Gesellschafter mit der Abhaltung einer Generalversammlung an einem Ort, der im Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen ist, für einverstanden, so kann die Generalversammlung im Einzelfall auch an diesem Ort stattfinden.


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