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Ort der Generalversammlung einer GmbH
von Dr. Lukas Fantur | 18. Juni 2009
Wo ist die Generalversammlung einer GmbH abzuhalten?
Generalversammlung am Sitz der Gesellschaft
Gemäß § 36 Absatz 1 GmbH-Gesetz findet die Generalversammlung grundsätzlich am Sitz der Gesellschaft statt.
Unter “Sitz” ist der gesamte örtliche Raum der betreffenden politischen Gemeinde zu verstehen. Die Generalversammlung muss daher nicht notwendigerweise in den Geschäftsräumlichkeiten der GmbH stattfinden, sondern kann auch an jeder anderen geeigneten Räumlichkeit in dieser politischen Gemeinde tagen.
Gesellschaftsvertrag
Gemäß § 36 Abs 1 GmbH-Gesetz kann der Gesellschaftsvertrag zum Ort der Abhaltung der Generalversammlung aber auch anderes festlegen.
Üblich sind etwa Regelungen, wonach neben dem Sitz der Gesellschaft auch noch andere, in der Regel zentral gelegene Städte (Landeshauptstädte, Wien) als Versammlungsort vorgesehen sind.
Generalversammlung an nicht im Gesellschaftsvertrag festgelegtem Ort
Erklären sich alle Gesellschafter mit der Abhaltung einer Generalversammlung an einem Ort, der im Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen ist, für einverstanden, so kann die Generalversammlung im Einzelfall auch an diesem Ort stattfinden.
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