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    Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein

    von Dr. Lukas Fantur | 14. Mai 2018

    Ausschluss aus Verein: Damit ein Vereins-Mitglied aus dem Verein ausgschlossen werden kann, ist einiges zu beachten:

    Ausschluss aus Verein nur aus wichtigem Grund

    Ein Vereinsausschluss darf nur aus wichtigen Gründen erfolgen.

    Grundlage in der Satzung des Vereins

     Wie alle vereinsinternen Disziplinarstrafen muss der Ausschluss eine Grundlage in der Satzung des Vereins haben.

    Ausschluss unterliegt gerichticher Kontrolle

    Die Anwendung des Ausschlusses unterliegt der gerichtlichen Kontrolle.

    Rechliches Gehör des auszuschließenden Vereinsmitgliedes

    Dem auszuschließenden Mitglied muss vor der Entscheidung des Vereins Gelegenheit gegeben werden, sich Gehör zu verschaffen. Er muss jedoch nicht formell zu einer Äußerung aufgefordert werden, sondern bloß über die Vorwürfe Bescheid wissen und sich faktisch (schriftlich oder mündlich) dazu äußern können.

    Zeiticher Faktor des Ausschlusses aus dem Verein

    Ein Vereinsausschluss kann nicht mit lange zurückliegenden Vorfällen gerechtfertigt werden. Die Rechtsprechung zur unverzüglichen Geltendmachung von Entlassungsgründen ist jedoch nicht anwendbar.

    Dem Verein ist jedenfalls ausreichend Zeit zuzubilligen, den Sachverhalt zu erheben, in den Vereinsgremien zu diskutieren und rechtlich zu würdigen.

    Quelle: OGH 17.01.2018, 6 Ob 213/17t

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