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    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung

    von Dr. Lukas Fantur | 26. Juni 2009

    Rückstellungen einer Kapitalgesellschaft für Pensionsansprüche eines geschäftsführenden Gesellschafters sind als verdeckte Ausschüttungen zu werten, wenn die Pensionszusage einem Fremdvergleich nicht standhält.

    Pensionszusage – Anlassfall vor dem Verwaltungsgerichtshof

    Im Anlassfall des Verwaltungsgerichtshofs (2004/15/0135) vom 4.3.2009) wurde die Dotation der Pensionsrückstellung u. a. deswegen als verdeckte Ausschüttung an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH angesehen, weil

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    2 Kommentare zu “Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung”

    1. B meint:
      23. August 2020 um 22:08

      Geschäftsführer erhält Pensionszusage mit Erreichung des 65. Lebensjahres. Er arbeitet allerdings nach der Pensionierung für die GmbH noch weiter und erhält Alters- und Firmenpension.
      Sprechen gegen die weitere Tätigkeit Einwände betreffend Firmenpension? In der Zusage wird allerdings der Passus Ausscheiden aus dem Unternehmen gestrichen.

    2. Dr. Lukas Fantur meint:
      24. August 2020 um 05:50

      An dieser Stelle kann ich dazu leider nichts sagen, dass müsste man sich im Detail näher anschauen und prüfen.

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