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EU-widrige Gesellschafter-Haftung für Insolvenz-Anlaufkosten und Kommunalsteuer
von Dr. Lukas Fantur | 9. Mai 2011
Gesellschafter-Haftung: Bestätigung meiner Kritik wegen EU-Rechtswidrigkeit
Anfang Dezember 2010 habe ich in diesem Blog die Meinung vertreten, dass die kürzlich eingeführte Gesellschafter-Haftung für Anlaufkosten des Insolvenzverfahrens ebenso EU-rechtswidrig ist wie die nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bestehende unbeschränkte Haftung eines Kommanditisten für Kommunalsteuern der Kommanditgesellschaft.
Gesellschafter-Haftung: Bedenken werden geteilt
Diese Bedenken wurden nun von Friedrich Rüffler (Professor an der Universität Wien) in einem aktuellen Beitrag in der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht näher erörtert.
Die Auslegung des Kommunalsteuergesetzes dahingehend, dass auch der Kommanditist unbeschränkt haftet, ist nach Rüffler ebenfalls zu verneinen.
Die Unionrechtskonformität der Gesellschafter-Haftung für Anlaufkosten des Insolvenzverfahrens hält der Autor für zumindest fraglich.
Quelle: Rüffler, Durchgriffshaftungstatbestände am Prüfstand des Unionsrechts, Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES) 2011, 99
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien und mit Spezialgebiet Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschafterhaftung.
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- Gesellschafter-Haftung für Anlaufkosten des Insolvenzverfahrens und Kommunalsteuer EU-widrig
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Themen: EU-Recht, Insolvenz | 0 Kommentare »