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    Keine Konsumenteneigenschaft des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH

    von Dr. Lukas Fantur | 11. Mai 2011

    Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.

    Kein Verbraucher im Sinn des Konsumenteschutz-Gesetzes

    Wer als handelsrechtlicher Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer GmbH das Vermögen der Gesellschaft beherrscht und demnach über das Schicksal des Unternehmens alleine entscheiden kann und darf, kann nicht als Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutz-Gesetzes angesehen werden, wenn er für die Gesellschaft im eigenen Namen einen Kredit zu unternehmerischen Zwecken aufnimmt.

    Übernahme einer Bürgschaft durch geschäftsführenden Alleingesellschafter

    Dies gilt ebenso für den geschäftsführenden Alleingesellschafter, der eine Bürgschaft für einen Kredit der GmbH übernimmt.

    Auch in diesem Fall erfolgt die Haftungsübernahme letztlich im Interesse des Alleingesellschafters, der damit nicht nur als Geschäftsführer, sondern in Wahrheit selbst unternehmerisch tätig wird.

    Quelle: OGH 28.01.2010 8Ob91/09d

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    Ein Kommentar zu “Keine Konsumenteneigenschaft des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH”

    1. Dr. Lukas Fantur meint:
      28. Mai 2011 um 07:58

      Vgl auch OGH 24.6.2010, 6Ob105/10z (ecolex 2011, 49)

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