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    Dr. Lukas Fantur Rechtsanwalt in Wien
    Ich helfe Ihnen im Gesellschafterstreit, Ihre Rechte durchzusetzen. Als Gesellschafter, Geschäftsführer oder als Gesellschaft.

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  • Rechtsanwalt Wien Dr. Lukas Fantur

    Rechtsanwalt in Wien mit Spezialierung auf Gesellschafter-streit und Konflikte in Gesellschaften.

    Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschafts-recht.

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  • Zulässigkeit und Grenzen von Mehrheitsbeschlüssen bei Personengesellschaften

    von Dr. Lukas Fantur | 7. Juli 2023

    Bei Personengesellschaften (OG, KG, GesbR) werden Gesellschafterbeschlüsse grundsätzlich einstimmig gefasst. Der Gesellschaftsvertrag kann aber auch Mehrheitsbeschlüsse vorsehen. Dafür gibt es aber Einschränkungen, die beachtet werden müssen.

    Dazu gibt es nun eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Die wichtigsten Aussagen des OGH habe ich hier zusammengefasst.

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    Auslegung des Gesellschaftsvertrags einer Personengesellschaft

    von Dr. Lukas Fantur | 21. Mai 2023

    Wie ist der Gesellschaftsvertrag bei einer Personengesellschaft auszulegen?

    Und was gilt, wenn nachträglich neue Gesellschafter hinzukommen?

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    Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Personengesellschaft

    von Dr. Lukas Fantur | 17. August 2014

    Gesellschaftsverträge von Personengesellschaften sind grundsätzlich nach § 914 ABGB (also nach der Absicht des Parteien) auszulegen. Dies gilt aber nicht mehr nach einem Wechsel im Gesellschafterstand. Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.

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    Gesellschafterbeschluss bei Personengesellschaft – Geltendmachung der Nichtigkeit

    von Dr. Lukas Fantur | 23. Mai 2009

    Die Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses bei einer Personengesellschaft kann nach herrschender Meinung mit

    geltend gemacht werden.

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    Mangelhafte Gesellschafterbeschlüsse bei einer Personengesellschaft

    von Dr. Lukas Fantur | 23. Mai 2009

    Wann ist bei einer Personengesellschaft ein Gesellschafterbeschluss unwirksam?

    Das Personengesellschaftsrecht enthält keine gesetzliche Regelung der Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen.

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