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    Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Personengesellschaft

    von Dr. Lukas Fantur | 17. August 2014

    Gesellschaftsverträge von Personengesellschaften sind grundsätzlich nach § 914 ABGB (also nach der Absicht des Parteien) auszulegen. Dies gilt aber nicht mehr nach einem Wechsel im Gesellschafterstand. Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.

    Aus den Entscheidungsgründen:

    Änderung der Auslegung nach Gesellschafterwechsel

    Der Oberste Gerichtshof hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass Gesellschaftsverträge von Personengesellschaften zwar grundsätzlich nach § 914 ABGB auszulegen sind, dass dies aber nicht nach einem Wechsel im Mitgliederbestand der Gesellschaft gilt, weil dem neu hinzutretenden Gesellschafter in der Regel nur die Erklärungstatbestände, auf denen die Gesellschaft beruht, als Vertrauensgrundlage zur Verfügung stehen.

    Quelle: OGH 13.03.2014, 6 Ob 226/13y = GES 2014, 288

    Über mich

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschafterstreit.

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