Sie sind hier: » Home » Einlagenrückgewähr - verdeckte Gewinnausschüttung » Blog article: Übertragung von Geschäftsanteilen: Ein aus dem Gesellschaftsvermögen geleisteter Kaufpreis ist nicht schuldbefreiend


  • Der Autor:
    Dr. Lukas Fantur Rechtsanwalt in Wien
    Ich helfe Ihnen im Gesellschafterstreit, Ihre Rechte durchzusetzen. Als Gesellschafter, Geschäftsführer oder als Gesellschaft.

    Tel. 01/513 85 20


  • Rechtsanwalt Wien Dr. Lukas Fantur

    Rechtsanwalt in Wien mit Spezialierung auf Gesellschafter-streit und Konflikte in Gesellschaften.

    Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschafts-recht.

  • Kontaktieren Sie mich

  • Breitenfurter Straße 372B
    Stiege 5, 2. Stock, Büro 3
    1230 Wien - Österreich
    T: +43-1-513 85 20
    F: +43-1-513 85 20-20
    E: office [at] fantur [Punkt] at
    www.Fantur.at trend Auszeichnung TOP Anwalt GESELLSCHAFTSRECHT 2023
  • Gesellschaftsrecht Datenbanken




  • « | Home | »

    Übertragung von Geschäftsanteilen: Ein aus dem Gesellschaftsvermögen geleisteter Kaufpreis ist nicht schuldbefreiend

    von Dr. Lukas Fantur | 1. Mai 2018

    Eine weitere Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zum so genannten Verbot der Einlagenrückgewähr: Der Verkäufer eines GmbH-Anteiles kann die Käufer auf Zahlung des Kaufpreises auch dann noch klagen, wenn er bereits aus dem Gesellschaftsvermögen eine als „Kaufpreis“ titulierte Zahlung erhalten hat.

    Auch dann, wenn er diese unzulässige Zahlung aus dem Gesellschaftsvermlgen nicht zurückgewiesen hat. Er kann von den Käufern auch Verzugszinsen verlangen.

    Der vor dem OGH obsiegende Kläger war im Verfahren durch mich vertreten.

    Die wichtigsten Aussagen des Obersten Gerichtshofs im Überblick:

    Keine Finanzierung des Anteilserwerbs auf Kosten den Gesellschaft

    Das Verbot der Einlagenrückgewähr soll auch die Übertragung von Geschäftsanteilen auf Kosten der Gesellschaft verhindern.

    Auch keine Darlehen für Anteilserwerb

    Die Gewährung eines Darlehens von der Gesellschaft an Gesellschafter ohne Sicherheitenbestellung und zum offensichtlichen Zweck, den Anteilserwerb an der Gesellschaft selbst zu finanzieren, führt zu einem Abfluss von Mitteln zu Lasten der Gläubiger ohne betriebliche Rechtfertigung. Dies ist jedenfalls mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters nicht vereinbar.

    Fremdvergleich

    In den Fremdvergleich sind nicht nur die konkreten Konditionen, sondern vor allem die Frage einzubeziehen, ob mit einem gesellschaftsfremden Dritten überhaupt ein derartiges Geschäft abgeschlossen wäre.

    Rückersatzpflicht gegenüber der Gesellschaft auch dann, wenn Einlagenrückgewähr nicht erkennbar

    Die Erkennbarkeit des Verstoßes gegen § 82 GmbHG spielt für die Rückzahlungspflicht nach § 83 Abs 1 GmbHG keine Rolle.

    Kaufpreis wird bei Einlagenrückgewähr nicht wirksam getilgt

    Die entgegen dem Verbot der Einlagernrückgewähr an den Verkäufer eines Geschäftsanteiles erfolgte Zahlung ist in Hinblick auf den Kaufpreis nicht schuldbefreiend. Der Verkäufer muss eine solche Zahlung nicht zurückweisen, um sich den Kaufpreisanspruch gegen die Käufer seines Geschäftsanteils zu erhalten.

    Quelle: OGH 29.08.2017, 6 Ob 114/17h

     

     

     

    Mehr zum Thema:

    Themen: Einlagenrückgewähr - verdeckte Gewinnausschüttung | 0 Kommentare »

    Schreiben Sie einen Kommentar zu diesem Artikel: