Gleich- und Ungleichbehandlung von Gesellschaftern
von Dr. Lukas Fantur | 24. März 2013
Gleichbehandlungsgrundsatz im Gesellschaftsrecht: Nach dem im Gesellschaftsrecht allgemein anerkannten Gleichbehandlungsgrundsatz steht allen Gesellschaftern gegenüber der Gesellschaft und ihren Organen ein Recht auf materielle und formelle Gleichbehandlung zu.
Gleichbehandlung setzt vergleichbare Positionen voraus; jede Ungleichbehandlung bedarf einer sachlichen Rechtfertigung (Willkürverbot).
Weiterlesen »Gleichbehandlungsgrundsatz im GmbH-Recht
von Dr. Lukas Fantur | 22. Januar 2010
Gleichbehandlungsgrundsatz
Der gesellschaftsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz betrifft das Verhältnis zwischen GmbH und Gesellschaftern. Er besagt, dass in diesem Verhältnis gleiche Sachverhalte gleich und ungleiche Sachverhalte nach ihrer Eigenart behandelt werden müssen.
Daraus folgt ein Diskriminierungsverbot einzelner Gesellschafter.
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