Verjährung von Einlagenrückgewähr- und Bereicherungsansprüchen
von Dr. Lukas Fantur | 14. Januar 2023
Bei Verstößen gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr können die Rückforderungsansprüche der Gesellschaft auch auf Bereicherungsrecht gestützt werden. Deshalb ging man bislang von einer 30-jährigen Rückforderungsmöglichkeit aus. Eine neue OGH-Entscheidung schränkt die allgemeine 30-jährige Verjährungsfrist drastisch ein.
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