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    Dr. Lukas Fantur Rechtsanwalt in Wien
    Ich helfe Ihnen im Gesellschafterstreit, Ihre Rechte durchzusetzen. Als Gesellschafter, Geschäftsführer oder als Gesellschaft.

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  • Rechtsanwalt Wien Dr. Lukas Fantur

    Rechtsanwalt in Wien mit Spezialierung auf Gesellschafter-streit und Konflikte in Gesellschaften.

    Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschafts-recht.

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  • Abberufung eines Vorstandsmitglieds auf Druck Dritter – damit verbundene arbeitsrechtliche Entlassung bzw. Kündigung

    von Dr. Lukas Fantur | 16. März 2024

    In der Rechtssache Sidlo gegen Casinos Austria ging es um die Rechtsfrage, ob Druck von außen (z.B. Negative mediale Aufmerksamkeit – Imageverlust – massive Unruhe im Unternehmen) einen wichtigen Grund zur Abberufung eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft darstellt.

    Das sind die wesentlichen Aussgen der OGH-Entscheidung:

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    Abberufung eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft wegen grober Pflichtverletzung

    von Dr. Lukas Fantur | 7. September 2012

    Ein Vorstand, der private Interessen über das Unternehmenswohl stellt und deshalb den Abschluss eines ungünstigen Kredits der AG in Kauf nimmt, begeht eine grobe Pflichtverletzung. Auch mangelnde Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat zählt zu den groben Pflichtverletzungen, die zur Abberufung führen können.

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    Privatstiftung: Abberufung eines Stiftungsvorstandes

    von Dr. Lukas Fantur | 4. Januar 2012

    Mit der Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung wegen Pflichtverletzungen hatte sich der Oberste Gerichtshof zu beschäftigen.

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    Anstellungsvertrag des Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft

    von Dr. Lukas Fantur | 2. Oktober 2010

    Oberster GerichtshofKoppelung der Dauer des Anstellungsvertrages an die Ausübung der Vorstandsfunktion

    Eine Vereinbarung, die es der Aktiengesellschaft ermöglicht, das neben der organschaftlichen Tätigkeit bestehende Anstellungsverhältnis nicht länger fortbestehen zu lassen, wenn der betreffende Dienstnehmer die Vorstandsfunktion verliert, ist zulässig.

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