Irrtümlich zum Firmenbuch eingereichte Unterlagen: Keine Löschung aus der öffentlichen Urkundensammlung
von Dr. Lukas Fantur | 3. März 2011
Eine – auch teilweise – Vernichtung oder Löschung von einmal in die Urkundensammlung aufgenommenen Urkunden ist nicht vorgesehen.
Das hat das Oberlandesgericht Wien entschieden.
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