Floskel über Bankgeschäfte im GmbH-Gesellschaftsvertrag
von Dr. Lukas Fantur | 4. Juni 2009
Ein Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss zwingend eine Regelung über den Unternehmensgegenstand der Gesellschaft beinhalten. Das schreibt § 4 Absatz 1 Ziffer 2 GmbH-Gesetz ausdrücklich vor.
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